Strafsachen
Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Gemeint ist stets die weibliche, die männliche und die diverse Form.
Von den nachfolgenden Ausführungen können sich im Einzelfall Änderungen ergeben.
Die Zuständigkeit des Strafgerichts richtet sich nach der vorgeworfenen Straftat und der zu erwartenden Strafe.
Grundsätzlich ist das Amtsgericht für die Strafsachen zuständig, wenn nicht die Zuständigkeit des Landgerichts begründet ist.
Vor dem Amtsgericht werden Straftaten verhandelt, bei denen die zu erwartende Strafe vier Jahre nicht übersteigt.
Die Strafabteilung des Amtsgerichts bearbeitet:
- Strafverfahren gegen Erwachsene,
- Strafverfahren gegen Jugendliche,
- Strafverfahren gegen Heranwachsende (=wer zur Tatzeit 18, aber noch nicht 21 Jahre alt ist).
Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können u.a. bei der Staatsanwaltschaft, sowie den Behörden und Beamten des Polizeidienstes mündlich oder schriftlich gestellt werden.
Nach Abschluss der Ermittlungsarbeiten kann die Staatsanwaltschaft Klage bei dem zuständigen Gericht erheben oder den Erlass eines Strafbefehls beantragen.
Kontakt
Amtsgericht Ahrensburg
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