Ordnungswidrigkeiten
Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, OWiG
Gegen Bußgeldbescheide von Verwaltungsbehörden kann der jeweilige Betroffene Einspruch einlegen, über den dann das Amtsgericht - in der Regel im Rahmen einer Hauptverhandlung - entscheidet.
Das Amtsgericht Ahrensburg ist zuständig für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in den Bezirken der Amtsgerichte Ahrensburg und Reinbek begangen wurden. Es entscheidet weiterhin über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide – beispielsweise bei Verstößen gegen Satzungen, das Gaststättengesetz, das Waffengesetz etc. – der Stadt und der Ämter, die im Gerichtsbezirk ihren Sitz haben.
Auch für Entscheidungen, die im Rahmen der Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen erforderlich werden, wie beispielsweise die Anordnung von Erzwingungshaft bei Nichtzahlung des Bußgeldes, ist das Amtsgericht zuständig.
Außerdem entscheidet es über Anträge auf gerichtliche Entscheidung gegen andere Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, beispielsweise, wenn die Verwaltungsbehörde gemäß § 25a des Straßenverkehrsgesetzes bei Halt- oder Parkverstößen die Verfahrenskosten dem Fahrzeughalter auferlegt hat, weil der Fahrer nicht mit angemessenem Aufwand zu ermitteln war.
Kontakt
Amtsgericht Ahrensburg
Die genannte E-Mail-Adresse ist nur für Verwaltungsangelegenheiten gültig. In Rechtsangelegenheiten können Anträge und Schriftsätze rechtwirksam nur über die zulässigen Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, per Telefax, auf dem Postwege oder zur Niederschrift auf der Geschäftsstelle eingereicht werden.
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