Gerichtsvollzieher
Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Gemeint ist stets die weibliche, die männliche und die diverse Form.
Von den nachfolgenden Ausführungen können sich im Einzelfall Änderungen ergeben.
Die Gerichtsvollzieher sind unter anderem für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen, Abnahme der Vermögensauskunft, Durchführung von Zustellungen sowie Durchsetzung von Räumungs- und Herausgabeansprüchen zuständig.
Ein Anwaltszwang für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers besteht nicht. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein vollstreckbarer Schuldtitel wie z.B. ein Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss. Entsprechende Anträge sind an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts zu richten.
Hinweis: Es besteht Formularzwang. Formlos gestellte Anträge werden zurückgewiesen.
Downloads
Hilfreiche und vorbereitende Dokumente für den Termin beim Gerichtsvollzieher finden Sie hier zum Download:
Formular für das Vermögensverzeichnis (Gerichtsvollzieher) (PDF 199KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kontakt
Amtsgericht Ahrensburg
Die genannte E-Mail-Adresse ist nur für Verwaltungsangelegenheiten gültig. In Rechtsangelegenheiten können Anträge und Schriftsätze rechtwirksam nur über die zulässigen Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, per Telefax, auf dem Postwege oder zur Niederschrift auf der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie auf folgender Seite: