Familiensachen
Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Gemeint ist stets die weibliche, die männliche und die diverse Form.
Von den nachfolgenden Ausführungen können sich im Einzelfall Änderungen ergeben.
Das Familiengericht ist zuständig für Verfahren betreffend:
- Verlöbnis, Eheschließung; Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe, Ehemündigkeit
- Versorgungsausgleich
- Ehegatten- u. Kindesunterhalt , u.a. auch das sogenannte vereinfachte Unterhaltsverfahren (hier gilt Formularzwang)
- Ehewohnung und Haushaltsgegenstände,
- eheliches Güterrecht,
- elterliche Sorge, z.B.:
Umgangsregelung oder Herausgabe minderjähriger Kinder,
gerichtlichen Genehmigungen für Eltern, Pfleger, Vormünder
Kindergeldberechtigung im Streitfall
Einbenennung des Kindes - Abstammung (Vaterschaftsfeststellung und -anfechtung),
- Lebenspartnerschaft (Aufhebung, Unterhalt, Wohnung, Haushalt),
- Adoption,
- Unterbringung minderjähriger Kinder (freiheitsentziehende Maßnahme),
- Gewaltschutzgesetz,
- Vormundschaft und Pflegschaft.
Hinweis:
In vielen der vorbenannten familiengerichtlichen Verfahren sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Downloads
Hilfreiche Vordrucke für die Tätigkeit als Vormund oder Pfleger finden Sie hier zum Download:
Kontakt
Amtsgericht Ahrensburg
Die genannte E-Mail-Adresse ist nur für Verwaltungsangelegenheiten gültig. In Rechtsangelegenheiten können Anträge und Schriftsätze rechtwirksam nur über die zulässigen Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, per Telefax, auf dem Postwege oder zur Niederschrift auf der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie auf folgender Seite: