Beratungshilfesachen
Ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Gemeint ist stets die weibliche, die männliche und die diverse Form.
Von den nachfolgenden Ausführungen können sich im Einzelfall Änderungen ergeben.
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt. Der Beratungshilfeschein berechtigt den Rechtssuchenden einen Anwalt seiner Wahl aufzusuchen und sich beraten und – wenn notwendig – auch außergerichtlich vertreten zu lassen.
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich wirtschaftlich bedürftige Bürger. Für den Erhalt eines Berechtigungsscheines müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nachweisen. Bringen Sie deshalb alle hierzu notwendigen Unterlagen neuesten Datums mit, wie z.B.
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass,
- Unterlagen über die zu klärende Angelegenheit,
- Verdienstbescheinigung,
- Arbeitslosen-, Sozialhilfebescheid,
- Mietvertrag,
- Versicherungsnachweise,
- Bescheinigungen über Zahlung von Schulden und sonstigen Verbindlichkeiten etc.,
- Kontoauszüge aus dem laufenden Monat.
In einer strafrechtlichen Angelegenheit ist nach dem Beratungshilfegesetz nur eine Beratung, nicht aber eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt möglich.
Den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe können Sie mit dem nachfolgenden Vordruck auch schriftlich oder unmittelbar über Ihren Anwalt stellen. Fügen Sie dann bitte die oben aufgeführten Nachweise in Kopie bei.
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Kontakt
Amtsgericht Ahrensburg
Die genannte E-Mail-Adresse ist nur für Verwaltungsangelegenheiten gültig. In Rechtsangelegenheiten können Anträge und Schriftsätze rechtwirksam nur über die zulässigen Wege des elektronischen Rechtsverkehrs, per Telefax, auf dem Postwege oder zur Niederschrift auf der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Informationen über den elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie auf folgender Seite: