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Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

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Letzte Aktualisierung: 09.05.2022

Kaufpreissammlung

Zur Erfüllung seiner Aufgaben zieht der Gutachterausschuss die amtliche Kaufpreissammlung heran, zu deren Führung und Auswertung er gem. § 193 (5) BauGB verpflichtet ist.

Den Gutachterausschüssen ist seitens der Notare jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht erstmals oder erneut zu bestellen, zuzuleiten.

Diese Verträge werden von der Geschäftsstelle gesammelt, hinsichtlich grundstücksbezogenen Angaben ausgewertet und in eine Kaufpreisdatenbank (Kaufpreissammlung) überführt. Die Vertragsdaten werden durch weitere objektspezifische Informationen aus anderen Datenquellen, z.B. aus Bauunterlagen, Exposés, Fragebögen zum Kaufvertrag etc. ergänzt.

Durch Auswertung der in der Kaufpreissammlung zusammengetragenen Informationen werden die Verhältnisse am Grundstücksmarkt transparent gemacht. Neben mengenstatistischen Angaben werden auch Bodenrichtwerte und wertermittlungsrelevante Daten aus der Kaufpreissammlung abgeleitet.

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erteilt auf Antrag entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen einzelfallbezogene, anonymisierte Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt und eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet wird.

Davon machen vordergründig Immobiliensachverständige zum Zwecke der gerichtlichen und außergerichtlichen Gutachtenerstellung sowie Behörden zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Gebrauch.

Allgemeine Grundstücksmarktinformationen und wertermittlungsrelevante Daten

Die Kernaufgabe der Gutachterausschüsse liegt in der Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt, indem Marktdaten und Marktinformationen der breiten Öffentlichkeit, insbesondere den Akteuren der Immobilien-/ Bau-/ Wohnungs- und Finanzwirtschaft, der öffentlichen Verwaltung sowie interessierten Bürgern, zugänglich gemacht werden.

Durch Kenntnis der Situation und Entwicklung des Immobilienmarktes wird eine Chancengleichheit geschaffen, die sowohl Käufer als auch Verkäufer von Immobilien vor einer Übervorteilung schützen soll. Gleichwohl stellt Markttransparenz einen wichtigen Standortfaktor dar, da umfängliche Marktkenntnisse Investitionsentscheidungen beeinflussen und absichern.

Die Analyseergebnisse der amtlichen Kaufpreissammlung können verschiedenartig veröffentlicht werden. In der Regel werden diese als Grundstücksmarktberichte oder allgemeine Marktinformationen unterschiedlichen Inhalts und Umfangs veröffentlicht.

Diese Publikationen enthalten i.d.R. einen den Grundstücksmarkt beschreibenden Teil mit Angaben zu teilmarktbezogenen Transaktionen mit Preis- und Flächenangaben sowie deren zyklische Entwicklungen.

Weiterhin werden zumeist wertermittlungsrelevante Parameter wie bspw. Liegenschaftszinssätze, Sachwert- und Vergleichsfaktoren sowie Umrechnungskoeffizienten abgeleitet. Diese Informationen sowie die der Ableitung zu Grunde liegenden Modelle dienen vorwiegend Sachverständigen bei der Verkehrswertermittlung.

Die Auswertungen der Gutachterausschüsse leisten einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt.

Gutachtenerstellung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie für Rechte an Grundstücken.

Der Verkehrswert wird gem. § 194 BauGB durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Des Weiteren kann der Ausschuss außer über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust auch Gutachten über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile erstatten.

Die Gutachten werden auf Antrag erstellt. Antragsberechtigt sind u.a. Eigentümer von Grundstücken, Inhaber von Rechten an Grundstücken und ihnen gleichgestellte Berechtigte wie Mieter oder Pächter.

Gebühren

Die durch die Gutachterausschüsse und ihre Geschäftsstellen erbrachten Leistungen sind i.d.R. gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach den Gebührensatzungen der zuständigen Kreise bzw. der kreisfreien Städte.

Die aktuell gültigen Gebührensatzungen finden Sie auf der jeweiligen Seite des zuständigen Ausschusses bzw. des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Ergänzende Informationen

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