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Thema : Zuwanderung

Einzelfallberatung in den Zuwanderungs-/Ausländerbehörden


Aufenthalts- und passrechtliche Entscheidungen treffen ausschließlich die Zuwanderungs-/Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte.

Letzte Aktualisierung: 15.02.2023

Aufgaben der Zuwanderungs-/Ausländerbehörden

Die Zuwanderungs-/Ausländerbehörden entscheiden insbesondere über die Erteilung und ggf. auch über die Versagung von Aufenthaltstiteln. Aufenthaltstitel werden im Wesentlichen zu folgenden im Aufenthaltsgesetz festgelegten Zwecken erteilt:

  • zum Zweck der Ausbildung
  • zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • zum Zweck des Familiennachzugs.

Die Zuwanderungs-/Ausländerbehörden gewähren zudem einen Zugang zum Arbeitsmarkt. Hierfür ist in der Regel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Wer aus dem Ausland einreisen will, benötigt in den meisten Fällen ein Visum, das man bei der deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt. Ggf. holt die Auslandsvertretung dafür die Zustimmung der zuständigen Zuwanderungs-/Ausländerbehörde ein.

Die Zuwanderungs-/Ausländerbehörde entscheidet auch über die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen, von Ausweisersatzpapieren und Reiseausweisen für Ausländer. Zudem stellt sie Aufenthaltsgestattungen für Asylsuchende und Duldungen für Ausreisepflichtige aus.

Für die Entscheidung über Asylanträge und über den Erlass von Ausreiseaufforderungen bzw. –anordnungen ist hingegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Die Zuwanderungs-/Ausländerbehörden sind an die Entscheidungen des Bundesamtes gebunden und haben diese umzusetzen. Das schließt auch die Durchsetzung von Ausreiseaufforderungen ein.

Die Zuständigkeiten der Zuwanderungs-/Ausländerbehörden für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen ergeben sich aus § 71 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes.

Zuwanderungs-/Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein

Mit entsprechenden Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde. Gegebenenfalls ist eine Terminabsprache erforderlich.

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Stadt Neumünster

Großflecken 59
24534 Neumünster
Tel. 04321 / 942 – 0
Fax 04321 / 459 – 70
auslaenderbehoerde@neumuenster.de

Stadt Neumünster

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Landeshauptstadt Kiel

Sophienblatt 12
24103 Kiel
Tel. 0431 / 901 – 4299
Fax 0431 / 901 – 62079
zuwanderungsabteilung@kiel.de

Landeshauptstadt Kiel

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg

Tel. 04331 / 202 – 300
Fax 04331 / 202 – 502
info@kreis-rd.de

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel. 04621 / 87 – 0
Fax 04621 / 87 – 626
kreis@schleswig-flensburg.de

Kreis Schleswig-Flensburg

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Steinburg

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Tel. 04821 / 69 – 310 & 04821 / 69 - 339
Fax 04821 / 69 – 287
abh@steinburg.de

Kreis Steinburg

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Dithmarschen

Stettiner Straße 30
25746 Heide
Tel. 0481 / 97 – 1268

Kreis Dithmarschen

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Plön

Hamburger Straße 17-18
24306 Plön
Tel. 04522 / 743 – 276
Fax 04522 / 743 – 95 276
ordnungsamt@kreis-ploen.de

Kreis Plön

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Segeberg

Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 / 951 – 0
Fax 04551 / 951 – 320
auslaenderbehoerde@kreis-segeberg.de

Kreis Segeberg

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Nordfriesland

Marktstraße 6
25813 Husum
Tel. 04841 / 67 – 0
Fax 04841/67 89 1457
auslaenderbehoerde@nordfriesland.de

Kreis Nordfriesland

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Ostholstein

Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Tel. 04521 / 788 – 360
Fax 04521 / 788 – 292
auslaenderbehoerde@kreis-oh.de

Kreis Ostholstein

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Herzogtum Lauenburg

Barlachstraße 2
23909 Ratzeburg
Tel. 04541 / 888 – 275
Fax 04541 / 888 – 311

Kreis Herzogtum Lauenburg

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Pinneberg

Kurt-Wagner-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel. 04121 / 4502 – 0
Fax 04121 / 4502 – 92260
abh@kreis-pinneberg.de

Kreis Pinneberg

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Kreis Stormarn

Mommsenstraße 12
23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 / 160 – 1229
Fax 04531 / 160 – 1211
auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de

Kreis Stormarn

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Stadt Flensburg

Am Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Tel. 0461 / 85 – 2007
Fax 0461 / 85 – 2939
einwanderungsbuero@flensburg.de

Stadt Flensburg

Zuwanderungs-/Ausländerbehörde Hansestadt Lübeck

Königstraße 49-57
23552 Lübeck
Tel. 0451 / 122 – 3322
ordnungsamt@luebeck.de

Hansestadt Lübeck

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