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Thema : Zuwanderung

Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 DSGVO

Informationsblatt zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person gemäß Artikel 13 DSGVO

Letzte Aktualisierung: 07.02.2023

Das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (im Folgenden „Ministerium“) verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung einer aufenthalts-, asyl-, freizügigkeits-, staatsangehörigkeitsrechtlichen oder integrationsrelevanten Einzelfallanfrage.

Mit den folgenden Datenschutzhinweisen informiert Sie das Ministerium gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie über Ihre Rechte und Ansprechpartner bei datenschutzrechtlichen Fragen.

Verantwortlich für die Datenerhebung

Verantwortlich für die Datenerhebung ist das

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel

Tel.: 0431 / 988-0
Fax: 0431 / 988-5416
E-Mail: poststelle@sozmi.landsh.de

Der/die Datenschutzbeauftragte des Ministeriums ist erreichbar unter

Kontakt Datenschutz

Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel

Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Um das von Ihnen in eigener Sache an das Ministerium herangetragene Anliegen umfassend unter aufenthalts-, asyl-, freizügigkeits-, staatsangehörigkeitsrechtlichen oder integrationsrelevanten Gesichtspunkten bewerten zu können, ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein (LDSG SH) sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DSGVO in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 1 LDSG SH. Das Ministerium verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten nur, soweit dies zur Bearbeitung Ihres konkreten Einzelfalles erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten darf nur in den gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Fällen auch für andere Zwecke verarbeitet werden.

Beispiele zur Verarbeitung

Sollten Sie sich im eigenen Interesse an das Ministerium wenden, weil es um Ihren aufenthaltsrechtlichen Status geht, werden zum Beispiel Ihr vollständiger Name, sowie Ihr Geburtstag und Ihr Geburtsort zum Zwecke Ihrer zweifelsfreien Identifizierung benötigt.

Sollten Sie für einen Dritten tätig werden, benötigt das Ministerium zumindest Ihre aktuellen Kontaktdaten, um Sie für etwaige Nachfragen oder zur Mitteilung des Ergebnisses einer fachlichen Prüfung erreichen zu können.

Weitergabe der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Abteilung IV 2 – Integration und Zuwanderung – des Ministeriums verarbeitet. Hier erfolgt die Bearbeitung / rechtliche Prüfung der Anfrage. Alle personenbezogenen Daten, die dem Ministerium bekannt geworden sind, dürfen nur dann an andere Personen oder Stellen (z.B. Zuwanderungsbehörden, Landesamt für Ausländerangelegenheiten, Meldebehörden, Sozialbehörden, Jugendämter, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) weitergegeben werden, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Beispiel zur Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten

Das Ministerium bittet die zuständige Zuwanderungsbehörde unter Angabe des ihm bekannten Namens, Geburtsdatums etc. um eine Sachverhaltsdarstellung des Einzelfalls oder um eine Stellungnahme zu dem Einzelfall.

Das Ministerium kontaktiert im Rahmen der Zweckbestimmung die jeweilige zuständige öffentliche Stelle (s.o.) unter Nennung Ihrer personenbezogenen Daten, um Informationen, die zur Bearbeitung Ihres Anliegens erforderlich sind, anzufordern.

Es werden in allen Fällen nur die für die Sachverhaltsbewertung notwendigen personenbezogenen Daten übermittelt.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Akte und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten werden von dem Ministerium für fünf Jahre nach Abschluss der Einzelfallbearbeitung aufbewahrt.

Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Ministerium, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

 
Beschwerderecht

Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen. Dies ist die/ der Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein.

Wenn Sie sich an die/den Landesbeauftragte/n für den Datenschutz wenden möchten, können Sie folgende Kontaktdaten verwenden:

ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel

E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Telefon: 0431 988-1200 
Fax: 0431 988-1223

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.datenschutzzentrum.de/ entnehmen.

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