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Thema : Welterbe (UNESCO) und Immaterielles Kulturerbe

Das Unesco-Welterbe - fünf interessante Fakten

Die Welterbe-Konvention der Unesco ist das wichtigste Instrument der Völkergemeinschaft zum Schutz des weltweiten Kultur- und Naturerbes.

Letzte Aktualisierung: 26.06.2015

Fünf Dinge, die man wissen sollte:

  1. Die Unesco ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen und zuständig für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Hauptsitz ist Paris. Sie hat 195 Mitgliedstaaten, darunter seit dem 11. Juli 1951 auch die Bundesrepublik Deutschland.
  2. Die Geschichte der Welterbe-Konvention beginnt in Ägypten. Als dort in den 1960er Jahren der Assuan-Staudamm gebaut wurde, drohten die tausende Jahre alten Tempel von Abu Simbel im Wasser zu versinken. Die Unesco rief zu einer Hilfsaktion auf, an der sich 50 Staaten beteiligten. 1972 verabschiedete die Unesco die Welterbe-Konvention.
  3. 1.007 Kultur- und Naturerbestätten in 161 Ländern stehen 2015 auf der Welterbe-Liste: Denkmäler, historische Städte oder Landschaften. 2006 trat zudem ein Abkommen zum Erhalt des immateriellen Kulturerbes in Kraft - es geht um Tanz, Theater und Musik, aber auch um Bräuche und Traditionen.
  4. 2015 gibt es in Deutschland 39 Welterbestätten: Dazu gehören die Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin, das klassische Weimar oder das Wattenmeer. 2014 wurden zuletzt das Karolingische Westwerk und die Civitas Corvey in Höxter (Nordrhein Westfalen) auf die Liste gesetzt.
  5. Ein Komitee der Unesco entscheidet Jahr für Jahr, welche Stätten neu auf die Welterbe-Liste kommen. Dabei muss es sich um eine Stätte von "außergewöhnlichem universellen Wert" handeln. Ein Naturerbe soll "von außergewöhnlicher Schönheit" sein, Kulturerbe-Stätten gelten oft als "Meisterwerke der menschlichen Schöpferkraft".

(dpa)

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