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Thema : Wasserwirtschaft

Rechtliche Grundlagen

Letzte Aktualisierung: 04.12.2019

Wasserrecht - allgemeine Einführung

Das Wasserrecht umfasst alle Rechtsvorschriften, die die Bewirtschaftung der Gewässer nach der Menge und der Beschaffenheit des Wassers sowie ihre Pflege und Entwicklung im Hinblick auf ihre ökologische Struktur regeln. Das Bundesrecht normiert mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Vollregelungen, die durch die Wassergesetze der Länder, soweit es nach Bundesrecht zulässig ist bzw. in den Bereichen, in denen vom Bundesrecht abgewichen werden darf, ergänzt werden. Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und das Landeswassergesetz (LWG) bilden also zusammen das in Schleswig-Holstein geltende Wasserrecht.

Die Verwaltungskompetenz für die wasserrechtlichen Vorschriften liegt bei den Ländern. Daher führen Behörden des Landes (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Landesamt für Natur und Umwelt) und die kommunalen Behörden (Untere Wasser-behörden der Kreise und kreisfreien Städte), denen diese Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind, diese Rechtsvorschriften aus.

Vom Wasserrecht zu unterscheiden ist das Recht der Wasserstraßen (Wasserwegerecht), dass sich zwar ebenfalls mit dem Umweltmedium Wasser befasst, jedoch nicht mit dem Ziel der Bewirtschaftung und Pflege der Gewässer, sondern mit seiner Funktion als Verkehrsträger.

Die Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz für alle verkehrsbezogenen Angelegenheiten auf den Bundeswasserstraßen als Verkehrswegen liegt beim Bund. Sie sind im Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) geregelt und werden durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (Wasser- und Schifffahrtsdirektionen, Wasser- und Schifffahrtsämter) in bundeseigener Verwaltung wahrgenommen. Die Wasserstraßen des Landes, die in einem besonderen Abschnitt des Landeswassergesetz (LWG) geregelt sind, gehören in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft, und Verkehr.

Bundesgesetze:

Landesgesetze:

Ausgewählte Landesverordnungen:

Landesverordnung über die Zuständigkeit der Wasser- und Küstenschutzbehörden (Wasser- und Küstenschutzbehörden-Zuständigkeitsverordnung - WaKüVO)

Wasserschutzgebiete

Tabelle der Wasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein  (PDF, 114KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Überschwemmungsgebiete

Informationen und eine Übersicht zu den Überschwemmungsgebieten in Schleswig-Holstein finden Sie hier:

Überschwemmungsgebiete

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