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Thema : Wasserwirtschaft

Fördermöglichkeiten Wasserwirtschaft

Letzte Aktualisierung: 10.04.2015

Informationen zu den Förderprogrammen im Bereich der Wasserwirtschaft

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Förderprogramm: Naturnahe Gewässerentwicklung

Zweck und Ziel der Förderung:

Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und der naturnahen Gewässerentwicklung sowie Durchgängigkeit der Gewässer, durch z.B. die Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, Verbesserung / Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit, Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen, Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft und Maßnahmen zur Wiedervernässung von Niedermooren

Rechtsgrundlage:

Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein (Gl.Nr. 6613.23)

Dieses Merkblatt dient ausschließlich als Kurzinformation. Weitere bzw. detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Richtlinie, die unter der u.g. Adresse erhältlich ist.

Was wird gefördert?

Eine detaillierte Beschreibung der Fördergegenstände ist in der Anlage zur o.g. Richtlinie aufgeführt.

Wo wird gefördert?

Land Schleswig-Holstein

Wer wird gefördert?/ Wer ist antragsberechtigt?

Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts; in Ausnahmefällen mit Zustimmung des MELUND weitere Träger

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die Fördervoraussetzungen können der o.g. Richtlinie entnommen werden.

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Die Förderhöhe kann der o.g. Richtlinie entnommen werden.

Wie ist das Antragsverfahren? / Wie erfolgen Antragstellung und Auszahlung?

Für das Antragsverfahren gelten die in der o.g. Richtlinie genannten Bestimmungen.

Ansprechpartner:

Formulare, weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Herrn Michael Ahne
Anschrift: Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
Telefon: 0431/988-7071
Telefax: 0431/988-7156
E-Mail: michael.ahne@melund.landsh.de

oder

Torsten Boysen
Anschrift: Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
Telefon: 0431/988-7156
Telefax: 0431/988-615-7156
E-Mail: torsten.boysen@mekun.landsh.de

Förderprogramm: Hochwasserschutz


Zweck und Ziel der Förderung:

Gewährleistung der Hochwassersicherheit ländlich genutzter Bereiche durch Neu- und Aus-bau von Hochwasserschutzanlagen und anderen Maßnahmen

Rechtsgrundlage:

Richtlinie zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen in Schleswig-Holstein (Gl.Nr. 6613.23)

Dieses Merkblatt dient ausschließlich als Kurzinformation. Weitere bzw. detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Richtlinie, die unter der u.g. Adresse erhältlich ist.

Was wird gefördert?

Maßnahmen zum Schutz ländlicher Räume vor Hochwasser, die Bestandteil eines Hochwasserschutzkonzeptes und mit den betroffenen Ober- und Unterliegern erörtert worden sind wie der Neubau und Verstärkung von Hochwasserschutzanlagen und die Rückverlegung und Rückbau von Deichen.

Wo wird gefördert?

Land Schleswig-Holstein

Wer wird gefördert?/ Wer ist antragsberechtigt?

Gemeinden, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts; in Ausnahmefällen mit Zustimmung des MELUND weitere Träger

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die Fördervoraussetzungen können der o.g. Richtlinie entnommen werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung. Weitere Einzelheiten können der o.g. Richtlinie entnommen werden.

Wie ist das Antragsverfahren? / Wie erfolgen Antragstellung und Auszahlung?

Für das Antragsverfahren gelten die in der o.g. Richtlinie genannten Bestimmungen.

Ansprechpartner:

Formulare, weitere Auskünfte und Beratung erhalten Sie beim
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein
Herrn Sebastian Rahn
Anschrift: Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
Telefon: 0431/988-5160
Telefax: 0431/988-615-5160
E-Mail: sebastian.rahn@mekun.landsh.de

oder

Herrn Hans-Jürgen Weber
Anschrift: Mercatorstraße 3, 24106 Kiel
Telefon: 0431/988-7226
Telefax: 0431/988-615-7226
E-Mail: hans-juergen.weber@mekun.landsh.de

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