Beteiligung der Öffentlichkeit
- Flussgebietsbeiräte
- Zeitplan für die formale Beteiligung der Öffentlichkeit
- Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
- Arbeitsgruppen
- Anhörung der Öffentlichkeit zur EG-Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2014 - 22.06.2015
- Veranstaltungen
Die Forderung der Wasserrahmenrichtlinie nach breiter Beteiligung der Öffentlichkeit wird in Schleswig-Holstein durch 3 Flussgebietsbeiräte und 34 Arbeitsgruppen in den Bearbeitungsgebieten umgesetzt. Wichtige gesellschaftliche Interessenvertreter sind so fortlaufend in den Planungsprozess eingebunden.
Innerhalb der drei Flussgebietseinheiten in Schleswig-Holstein wurden Arbeitsgruppen in 34 Bearbeitungsgebieten gebildet, um die unterschiedlichen Erwartungen und Interessen, die etwa in dem Bereich des ehrenamtlichen Naturschutzes und zum Beispiel der Landwirtschaft an die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gestellt werden, in Einklang zu bringen.
Die Federführung der Arbeitsgruppen liegt bei den in Schleswig-Holstein traditionell sehr bedeutsamen Wasser- und Bodenverbänden, die eigens für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 34 neue Gebietsverbände gegründet haben.
Formale Anhörung der Öffentlichkeit
Gemäß Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt eine formale Anhörung der Öffentlichkeit in drei Phasen. In Schleswig-Holstein schließt sich das formale Anhörungsverfahren zwanglos an das bisherige Beteiligungsmodell an.
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Neben der formalen Einbindung hat das Umweltministerium seit 2001 zur Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen über die Ziele und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine Vielzahl größerer Veranstaltungen durchgeführt, an denen mehrere tausend Interessierte teilnahmen. Darüber hinaus wurde diese Internetplattformeingerichtet, mit der über den aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein informiert wird. Ein breites Spektrum an Broschüren für die breite und die Fachöffentlichkeit wurde inzwischen herausgegeben, Medien-Events, Schul- und Mitmachaktionen wecken das Interesse an einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema.
Flussgebietsbeiräte
Für die drei Flussgebietseinheiten wurde jeweils ein Flussgebietsbeirat eingerichtet, der den Umsetzungsprozess der Wasserrahmenrichtlinie begleitet.
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Zeitplan für die formale Beteiligung der Öffentlichkeit
Auf der Grundlage von Artikel 14 EG-WRRL über die formale Einbindung der Bevölkerung in die Planung und Umsetzung der Bewirtschaftungspläne der Flussgebietseinheiten hat sich Schleswig-Holstein den folgenden detaillierten Zeitplan gegeben.
Das Konsultationsverfahren wird sich auf öffentliche Veranstaltungen, Print- und Internetveröffentlichungen stützen.
Begleitende Öffentlichkeitsarbeit
Ihre Gewässer, Ihre Ideen, Ihr Engagement
Neben der formalen Einbindung hat das Umweltministerium seit 2001 zur Information der Öffentlichkeit und der Betroffenen über die Ziele und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine Vielzahl größerer Veranstaltungen durchgeführt, an denen mehrere tausend Interessierte teilnahmen. Darüber hinaus wurde diese Internetplattformeingerichtet, mit der über den aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Schleswig-Holstein informiert wird. Ein breites Spektrum an Broschüren für die breite und die Fachöffentlichkeit wurde inzwischen herausgegeben, Medien-Events, Schul- und Mitmachaktionen wecken das Interesse an einer vertieften Auseinandersetzung mit dem Thema.
Schulprojekte
Auwaldpflanzung an der Krückau
Dass auch junge Menschen einen wertvollen Beitrag zur Umsetzung der WRRL leisten können, zeigten im vergangenen Frühjahr über 1.200 Schüler des Ludwig-Meyn-Gymnasiums (LMG) Uetersen. Mit Unterstützung des Umweltministeriums aus Mitteln für die Öffentlichkeitsarbeit zur Umsetzung der WRRL pflanzten sie zusammen mit ihren Lehrern 10.000 Bäume für den Auwald an der Krückau in Alveslohe.
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Schulen für eine lebendige terelbe
Der Verein "Schulen für eine lebendige Unterelbe e.V." hat ein Projekt ins Leben gerufen, mit dem Schülerinnen und Schüler bzw. Jugendgruppen an die Ziele und Instrumente des Gewässerschutzes herangeführt und die breite Öffentlichkeit im Unterelberaum auf die Bedeutung des Themas aufmerksam gemacht werden.
Die beteiligten Schulen integrieren ihre Einzelprojekte in den Unterricht (Naturwissenschaften, Wahlpflichtkurse, Biologie, Heimat- und Sachunterricht u.s.w.) oder lassen Arbeitsgemeinschaften an den Gewässern arbeiten. Dabei werden Untersuchungen der Gewässerstruktur, chemische, biologische und physikalische Analysen an Nebengewässern der Unterelbe mit SchülerInnen- und Jugendgruppen durchgeführt.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Arbeitsgruppen
Die drei Flussgebietseinheiten in Schleswig-Holstein sind insgesamt in 34 naturräumlich definierte Bearbeitungsgebiete gegliedert. Hier wirken alle auf der lokalen Ebene berufenen Körperschaften und Behörden sowie Interessenverbände und Organisationen in ehrenamtlichen Arbeitsgruppen zusammen.
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Anhörung der Öffentlichkeit zur EG-Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2014 - 22.06.2015
Das Umweltministerium als Flussgebietsbehörde veröffentlichte ab 22. Dezember die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sowie die Umweltberichte in den drei Flussgebietseinheiten zur Anhörung der Öffentlichkeit im Amtsblatt Schleswig-Holstein. Die Anhörung der Entwürfe endete am 22.06.2015 und ist abgeschlossen. Die Auswertung der Anhörung finden Sie hier
Veranstaltungen
Fachtagung WRRL am 16. Februar 2017
Auf dieser ganztägigen Veranstaltung wurde den Beteiligten für die Unterstützung bei der Umsetzung der WRRL in den vergangenen 15 Jahren im Rahmen des schleswig-holsteinischen Beteiligungsmodells gedankt.
In interessanten Vorträgen wurden die Entstehung des Beteiligungsmodells zu Beginn der Umsetzung der WRRL, aktuelle Situationen und Maßnahmen zu den Fließgewässern, Seen, Küstengewässern und zum Grundwasser sowie ein Ausblick dargestellt.