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Thema : Volksinitiativen

Bisherige Volksabstimmungsverfahren in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 06.02.2015

Nach Aufnahme plebiszitärer Elemente in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wurde bereits eine Vielzahl an Volksinitiativen durchgeführt. Sie betrafen unterschiedliche Gegenstände der politischen Willensbildung oder Gesetzentwürfe, mit denen der Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit befasst werden sollte.

Bei einigen Volksinitiativen ist dem Anliegen der Initiatoren entsprochen bzw. teilweise entsprochen worden. In anderen Fällen dagegen wurde die Volksinitiative vom Landtag abgelehnt oder für unzulässig erklärt.

Bisher siebenmal haben die Vertrauenspersonen einer Volksinitiative den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens gestellt, der in einem Fall jedoch wieder zurückgezogen wurde. In einem anderen Fall hatte der Schleswig-Holsteinische Landtag mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung vom 22. Februar 2013 dem Anliegen der Volksinitiative weitgehend entsprochen, so dass ein Volksbegehren nicht mehr durchgeführt wurde.

Nach zwei erfolgreichen Volksbegehren fand jeweils anschließend ein Volksentscheid statt. Das damalige verfassungsrechtliche Quorum von einem Viertel der Abstimmungsberechtigten wurde nur in einem der beiden Volksentscheide erzielt. Informationen über die bisher stattgefundenen Volksentscheide finden Sie auf der Seite des Landeswahlleiters.

Volksabstimmungsverfahren in Schleswig-Holstein

Volksinitiativen in Schleswig-Holstein

  1. Direktwahl der Landrätinnen und Landräte, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (1996)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte das Anliegen der Volksinitiative unterstützt und über das weitere Verfahren beschlossen.
  2. Beschränkung der Anzahl der Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag auf 50 Abgeordnete (1995/1996)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte die Volksinitiative jedoch abgelehnt.
  3. Erhaltung des Buß- und Bettages (1995/1996)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte die Volksinitiative jedoch abgelehnt.
    Die Vertrauenspersonen stellten daraufhin den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens. Weiteres Verfahren siehe Volksbegehren.
  4. Gegen die Erhebung einer Schankerlaubnissteuer und einer Getränkesteuer in Schleswig-Holstein (1996)
    Quorum erreicht. Der Landtag war der Volksinitiative gefolgt und hatte eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes im Sinne der Volksinitiative beschlossen.
  5. Erhalt bzw. Wiederaufbau der Polizei-Reiterstaffel Schleswig-Holstein (1996)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte die Volksinitiative jedoch abgelehnt.
    Die Vertrauenspersonen stellten daraufhin den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens. Weiteres Verfahren siehe Volksbegehren.
  6. WIR gegen die Rechtschreibreform (1997)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte die Volksinitiative jedoch abgelehnt.
    Die Vertrauenspersonen stellten daraufhin den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens. Weiteres Verfahren siehe Volksbegehren.
  7. Schule in Freiheit (1998)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte die Volksinitiative für unzulässig erklärt. Die gegen diese Entscheidung eingelegte Klage der Initiatoren wurde vom Bundesverfassungsgericht als unbegründet verworfen, da die Volksinitiative gegen Artikel 41 Abs. 2 Landesverfassung - Initiativen über den Haushalt - verstieß.
  8. Sonntagsöffnung von Videotheken (2001)
    Quorum erreicht. Der Landtag war der Volksinitiative gefolgt und hatte eine Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage beschlossen.
  9. Menschenwürdige Pflege (2002)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte Artikel 1 des zugrundeliegenden Gesetzentwurfs abgelehnt; eine verfassungsändernde Mehrheit war nicht zustande gekommen.
    Artikel 2 des Gesetzentwurfes wurde einstimmig angenommen und bewirkte somit eine Änderung der Präambel des Landespflegegesetzes.
  10. Einführung einer verbindlichen Stundentafel für Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein (2004)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte die Volksinitiative für unzulässig erklärt, da diese gegen Artikel 41 Abs. 2 Landesverfassung - Initiativen über den Haushalt - verstieß.
  11. Erhalt eines gebührenfreien Studiums (2007)
    Quorum nicht erreicht. Der Landtag stellte daher die Unzulässigkeit der Volksinitiative fest.
  12. Gegen die Zusammenlegung von Kreisen ohne deren Zustimmung (2007)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte den Gesetzentwurf der Volksinitiative jedoch abgelehnt. Der anschließend gestellte Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens wurde von den Vertrauenspersonen wieder zurückgezogen.
  13. Erhalt der Realschule in Schleswig-Holstein (2008)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte die Volksinitiative jedoch abgelehnt.
    Die Vertrauenspersonen stellten daraufhin den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens. Weiteres Verfahren siehe Volksbegehren.
  14. Kinderrechte stärken – Armut bekämpfen (2010)
    Quorum erreicht. Der Landtag war der Volksinitiative gefolgt und hatte eine abgestimmte modifizierte Änderung der Verfassung verabschiedet.
  15. Schulfrieden Schleswig-Holstein! (2011)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte festgestellt, dass die Volksinitiative durch die Verabschiedung des Schulgesetzes im Januar 2011 hinfällig ist.
  16. Für vereinfachte Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in
    Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen (2011/2012)
    Quorum erreicht. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Initiative in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 abgelehnt. Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung vom 22. Februar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 72) wurde dem Anliegen der Volksinitiative jedoch weitgehend entsprochen, so dass ein von den Vertrauenspersonen bereits beantragtes Volksbegehren nicht durchgeführt wird.
  17. Für Volksentscheide ins Grundgesetz (2011/2012)
    Quorum erreicht. Der Landtag hat den Antrag der Initiative in seiner Sitzung am 13. Juni 2012 angenommen. Die Landesregierung ist der Empfehlung des Landtages gefolgt und hat einen Entschließungsantrag zur Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Referenden auf Bundesebene (Bundesrats-Drs. 729/12) in den Bundesrat eingebracht.
  18. Neue Wege für Schleswig-Holstein – A 20 endlich fertigstellen (2014)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte die Volksinitiative in seiner Sitzung am 12. Dezember 2014 jedoch abgelehnt.
  19. Aufnahme eines Gottesbezuges in die Landesverfassung (2015/2016)
    Quorum erreicht. Der Landtag hatte dem Antrag der Volksinitiative in der nach Artikel 49 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung vorgeschriebenen Zeit nicht zugestimmt. Vielmehr wurden alternative Gesetzentwürfe zur Änderung der Landesverfassung in den Landtag eingebracht. Im Rahmen der Beratung über die vorgelegten Formulierungsvorschläge eines Gottesbezuges konnte die erforderliche Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags jedoch nicht erreicht werden. Die Vertrauenspersonen hatten anschließend entschieden, keinen Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens zu stellen.
  20. Schleswig-Holstein stoppt CETA (2016-2018)
    Quorum erreicht. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2018 mehrheitlich beschlossen, die Volksinitiative abzulehnen. Aufgrund der unterschiedlichen Beurteilung des Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada (CETA) durch die regierungstragenden Fraktionen wird sich die Landesregierung jedoch bei einer Beschlussfassung im Bundesrat über das CETA-Abkommen, sollte es zu einer solchen kommen, enthalten.
  21. Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung Wind (2017/2018)
    Quorum zunächst nicht erreicht. Darüber hinaus hatte der Landtag in seiner Sitzung am 25. April 2018 die Unzulässigkeit der Volksinitiative festgestellt, da der Gesetzentwurf der Volksinitiative nicht im Einklang mit dem Rechtsstaatsprinzip steht. Gegen diese Entscheidungen haben die Vertrauenspersonen nach § 9 Absatz 1 und 2 Volksabstimmungsgesetz vor dem Landesverfassungsgericht und dem Verwaltungsgericht Klage erhoben. lm Rahmen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens wurde eine erneute Überprüfung der eingereichten Unterstützerunterschriften veranlasst. Das Ergebnis der Überprüfung ergab, dass das Quorum erreicht wurde. Das Landesverfassungsgericht hat den Antrag der Vertrauenspersonen auf Feststellung der Zulässigkeit der Volksinitiative mit Urteil vom 24. September 2021 zurückgewiesen.
  22. Für größere Abstände zwischen Wohnhäusern und Windkraftanlagen (2017/2018)
    Quorum erreicht. Die Volksinitiative ist zulässig. Der Landtag hat dem Gesetzentwurf der Volksinitiative in seiner Sitzung am 5. Juli 2018 nicht zugestimmt.
  23. Zum Schutz des Wassers (2018/2019)
    Quorum erreicht. Der Landtag hat in seiner Sitzung am 8. November 2018 über die Zulässigkeit der Volksinitiative beraten. Dabei wurde festgestellt, dass Artikel 1 Nummer 5 des volksinitiierten Gesetzentwurfs unzulässig ist. Diese Änderung des Landeswassergesetzes bezieht sich auf einen Gegenstand, der nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Landtags fällt. Gegen diese Entscheidung haben die Vertrauenspersonen Klage vor dem Landesverfassungsgericht erhoben. Mit Urteil vom 6. Dezember 2019 hat das Landesverfassungsgericht unter anderem festgestellt, dass das Land Schleswig-Holstein keine Gesetzgebungskompetenz für ein wasserrechtliches Fracking-Verbot hat und den Antrag der Kläger einstimmig abgelehnt.
    Soweit der Gesetzentwurf sich im Übrigen auf einen zulässigen Gegenstand bezieht, hatte ihm der Landtag nicht in der vorgeschriebenen Zeit zugestimmt. Die Vertrauenspersonen stellten daraufhin den Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens. Weiteres Verfahren siehe Volksbegehren.
  24. Für bezahlbaren Wohnraum (2018/2019)
    Quorum erreicht. Die Volksinitiative ist zulässig. Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Volksinitiative in seiner Sitzung am 26. September 2019 abgelehnt, da eine Ergänzung der Landesverfassung keine unmittelbaren Auswirkungen hat.

Volksbegehren in Schleswig-Holstein

  1. Wiedereinführung des Buß- und Bettages
    Eintragungszeitraum: 15. August 1996 bis 15. Februar 1997
    Das damalige Quorum von mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten wurde erreicht. Das Volksbegehren war zustande gekommen. Informationen zum weiteren Verfahren finden Sie auf der Seite des Landeswahlleiters.
  2. Rettet die Polizei-Reiterstaffel Schleswig-Holstein
    Eintragungszeitraum: 15. Oktober 1996 bis 15. April 1997
    Das damalige Quorum von mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten wurde nicht erreicht. Das Volksbegehren war nicht zustande gekommen.
  3. WIR gegen die Rechtschreibreform
    Eintragungszeitraum: 1. November 1997 bis 30. April 1998
    Das damalige Quorum von mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten wurde erreicht. Das Volksbegehren war zustande gekommen. Informationen zum weiteren Verfahren finden Sie auf der Seite des Landeswahlleiters.
  4. Erhaltung der Realschule
    Eintragungszeitraum: 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2009
    Erstmalige Durchführung einer landesweiten Unterschriftensammlung nach Änderung des Volksabstimmungsgesetzes im Jahre2004.
    Das damalige Quorum von mindestens 5 Prozent der Stimmberechtigten wurde nicht erreicht. Das Volksbegehren war nicht zustande gekommen.
  5. Zum Schutz des Wassers
    Eintragungszeitraum: 2. September 2019 bis 2. März 2020

    Das Quorum von mindestens 80.000 Stimmberechtigten wurde nicht erreicht. Das Volksbegehren war nicht zustande gekommen.

Volksentscheide auf der Seite des Landeswahlleiters.

Kontakt

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel
  • Referat IV 31
  • Kommunales Verfassungsrecht, Wahlen und Abstimmungen
  • Telefon : 0431 988-3061
  • Fax : 0431 988-614-3061

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