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Thema : Online-Versorgungsrechner

Berechnungsbeispiele

zum Online-Versorgungsrechner

Die Beispiele sollen als Hilfe für die Zusammenstellung Ihres beruflichen Werdeganges und zur jeweiligen Eingabe in den Versorgungsrechner dienen.

Letzte Aktualisierung: 17.08.2016

Beispiel 1

  • Beamtenverhältnis auf Widerruf
  • Beamtenverhältnis (Vollzeitbeschäftigung)
  • Beamtenverhältnis (Altersteilzeit 9/10)

_____________________________

Rahmendaten

Beamter, geboren am 06.01.1955
Beamtenkategorie Allgemeine Verwaltung
Beamter seit 01.08.1980
Ruhestandsgrund Antragsaltersgrenze
Erster Ruhestandstag 01.08.2018

Dienstzeiten

16.08.1977 - 31.07.1980 Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf)
01.08.1980 - 31.07.2009 Beamtendienstzeit, Vollbeschäftigung
01.08.2009 - 31.07.2018 Beamtendienstzeit, Teilzeitbeschäftigung mit 32 von 40 Wochenstunden

Übertragung der Daten in das Berechnungsprogramm

Im Dienstzeiten-Schlüsselkatalog wählen Sie die notwendigen Schlüsselzahlen zu den einzelnen Dienstzeiten (DZS) aus.

Vorbereitungsdienst = DZS 607
Beamtendienstzeit = DZS 601
Beamtendienstzeit = DZS 601 (für den Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung)

Die zusammengestellten Daten tragen Sie nach Aufruf des Berechnungsprogramms in die entsprechenden Felder ein.

Die zutreffenden Dienstzeitenschlüssel bestimmen Sie über das Auswahlfeld – anschließend wird der dazugehörige Zeitraum eingetragen (für die Teilzeitbeschäftigung ist der Teilzeitbruch festlegen). Nach jeder einzelnen Dienstzeiteneingabe klicken Sie unter „Aktion“ auf den Button „+“.

Zur Ermittlung des fiktiven Ruhegehalts werden zunächst die Summe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, ggf. ruhegehaltfähige Zulagen und ggf. der Familienzuschlag der Stufe 1 in voller Höhe oder zur Hälfte) eingetragen.

Anschließend wählen Sie für Vergleichsberechnungen den zutreffende Familienzuschlag aus.

Nach Anklicken der Schaltfläche „Versorgungsbezüge berechnen“ erfolgt die Berechnung des fiktiven Ruhegehalts.

Beispiel 2

  • Studium
  • Vorbereitungsdienst (Referendariat – Beamtenverhältnis auf Widerruf)
  • Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst
  • Beamtenverhältnis (Vollzeitbeschäftigung)
  • Elternzeit
  • Beurlaubung ohne Dienstbezüge
  • Teilzeitbeschäftigung

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Rahmendaten

Beamtin, geboren am 29.08.1973
Beamtenkategorie Lehrer/in
Beamtin seit 01.08.2003
Ruhestandsgrund Dienstunfähigkeit
Erster Ruhestandstag 01.08.2025

Dienstzeiten

01.10.1993 - 11.03.1997 Studienzeit einschließlich Prüfungszeit
01.03.1999 - 03.06.2001 Vorbereitungsdienst (Referendariat / Beamtin auf Widerruf)
01.08.2001 - 31.07.2003 Angestellte im öffentlichen Dienst
01.08.2003 - 30.08.2008 Beamtendienstzeit, Vollbeschäftigung
31.08.2008 - 31.01.2009 Elternzeit
01.02.2009 - 31.07.2012 Beurlaubung ohne Dienstbezüge
01.08.2012 - 31.07.2025 Beamtendienstzeit, Teilzeitbeschäftigung mit 14,5 von 27 Wochenstunden

Übertragung der Daten in das Berechnungsprogramm

Im Dienstzeiten-Schlüsselkatalog finden Sie die notwendigen Schlüsselzahlen zu den einzelnen Dienstzeiten (DZS)

Studienzeit/Hochschulzeit = DZS 1200
Vorbereitungsdienst = DZS 607
priv. Arbeitsverhältnis iöD = DZS 1001
Beamtendienstzeit = DZS 601
Erziehungsurlaub/Elternzeit = DZS 641
Beurlbg ohne Dienstbezüge = DZS 604
Beamtendienstzeit = DZS 601 (für den Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung)

Die zusammengestellten Daten tragen Sie nach Aufruf des Berechnungsprogramms in die entsprechenden Felder ein.

Die zutreffenden Dienstzeitenschlüssel bestimmen Sie über das Auswahlfeld – anschließend wird der dazugehörige Zeitraum eingetragen (für die Teilzeitbeschäftigung ist der Teilzeitbruch festlegen). Nach jeder einzelnen Dienstzeiteneingabe klicken Sie unter „Aktion“ auf den Button „+“.

Zur Ermittlung des fiktiven Ruhegehalts werden zunächst die Summe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, ggf. ruhegehaltfähige Zulagen und ggf. der Familienzuschlag der Stufe 1 in voller Höhe oder zur Hälfte) eingetragen.

Anschließend wählen Sie für Vergleichsberechnungen den zutreffende Familienzuschlag aus.

Nach Anklicken der Schaltfläche „Versorgungsbezüge berechnen“ erfolgt die Berechnung des fiktiven Ruhegehalts.

Beispiel für die fiktive Berechnung eines Ruhegehaltes

1. Rahmendaten

Dienstbezüge A 13 Stufe 8
Familienstand

- verheiratet, Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt.

- kindbezogener Anteil im Familienzuschlag für 2 Kinder

- Kindergeld für 2 Kinder

Ruhegehaltssatz 71,75 v. H.

2. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (Stand 01.05.2016)

Grundgehalt Besoldungsgruppe A 13 Stufe 8: 4.361,40 €
Personenstandsabhängiger Familienzuschlag Stufe 1 127,66 €
Allgemeine Stellenzulage 86,38 €
Insgesamt 4.575,44 €

(Die Beträge sind auf dem persönlichen Besoldungsnachweis ausgewiesen.)

Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bleiben beispielsweise unberücksichtigt

  • die Stellenzulage (z.B. Polizeizulage)
  • der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlages
  • eine Mehrarbeitsvergütung
  • der Unfallausgleich und
  • das Kindergeld.

Bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge sind die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge maßgebend.

3. Berechnung des Ruhegehaltes

Ruhegehaltssatz 71,75 v.H.
x bzw. multipliziert mit
ruhegehaltfähige Dienstbezüge 4.575,44 €
= bzw. ergibt
Ruhegehalt 3.282,88 €

Von dem Ruhegehalt muss ggf. ein Versorgungsabschlag abgezogen werden.
Zu dem ermittelten Betrag werden für zwei Kinder – solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind – hinzugezählt

  • der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlags in Höhe von 2 × 109,20 € (Stand: 01.05.2016) und
  • das Kindergeld in Höhe von 2 × 190 € (Stand 01.01.2016).

4. Versteuerung

Der ermittelte Versorgungsbezug unterliegt (ohne Kindergeld) der Steuerpflicht. Für die Feststellung der Abzüge sind die individuellen Steuermerkmale zugrunde zu legen.
Die Steuerabzugsbeträge können mit Hilfe des Lohn- und Einkommensteuerrechners des Bundesministeriums der Finanzen ermittelt werden.

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