Beispiel 1
- Beamtenverhältnis auf Widerruf
- Beamtenverhältnis (Vollzeitbeschäftigung)
- Beamtenverhältnis (Altersteilzeit 9/10)
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Rahmendaten
Beamter, geboren am |
06.01.1955 |
Beamtenkategorie |
Allgemeine Verwaltung |
Beamter seit |
01.08.1980 |
Ruhestandsgrund |
Antragsaltersgrenze |
Erster Ruhestandstag |
01.08.2018 |
Dienstzeiten
16.08.1977 - 31.07.1980 |
Vorbereitungsdienst (Beamter auf Widerruf) |
01.08.1980 - 31.07.2009 |
Beamtendienstzeit, Vollbeschäftigung |
01.08.2009 - 31.07.2018 |
Beamtendienstzeit, Teilzeitbeschäftigung mit 32 von 40 Wochenstunden |
Übertragung der Daten in das Berechnungsprogramm
Im Dienstzeiten-Schlüsselkatalog wählen Sie die notwendigen Schlüsselzahlen zu den einzelnen Dienstzeiten (DZS) aus.
Vorbereitungsdienst |
= DZS 607 |
Beamtendienstzeit |
= DZS 601 |
Beamtendienstzeit |
= DZS 601 (für den Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung) |
Die zusammengestellten Daten tragen Sie nach Aufruf des Berechnungsprogramms in die entsprechenden Felder ein.
Die zutreffenden Dienstzeitenschlüssel bestimmen Sie über das Auswahlfeld – anschließend wird der dazugehörige Zeitraum eingetragen (für die Teilzeitbeschäftigung ist der Teilzeitbruch festlegen). Nach jeder einzelnen Dienstzeiteneingabe klicken Sie unter „Aktion“ auf den Button „+“.
Zur Ermittlung des fiktiven Ruhegehalts werden zunächst die Summe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, ggf. ruhegehaltfähige Zulagen und ggf. der Familienzuschlag der Stufe 1 in voller Höhe oder zur Hälfte) eingetragen.
Anschließend wählen Sie für Vergleichsberechnungen den zutreffende Familienzuschlag aus.
Nach Anklicken der Schaltfläche „Versorgungsbezüge berechnen“ erfolgt die Berechnung des fiktiven Ruhegehalts.
Beispiel 2
- Studium
- Vorbereitungsdienst (Referendariat – Beamtenverhältnis auf Widerruf)
- Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst
- Beamtenverhältnis (Vollzeitbeschäftigung)
- Elternzeit
- Beurlaubung ohne Dienstbezüge
- Teilzeitbeschäftigung
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Rahmendaten
Beamtin, geboren am |
29.08.1973 |
Beamtenkategorie |
Lehrer/in |
Beamtin seit |
01.08.2003 |
Ruhestandsgrund |
Dienstunfähigkeit |
Erster Ruhestandstag |
01.08.2025 |
Dienstzeiten
01.10.1993 - 11.03.1997 |
Studienzeit einschließlich Prüfungszeit |
01.03.1999 - 03.06.2001 |
Vorbereitungsdienst (Referendariat / Beamtin auf Widerruf) |
01.08.2001 - 31.07.2003 |
Angestellte im öffentlichen Dienst |
01.08.2003 - 30.08.2008 |
Beamtendienstzeit, Vollbeschäftigung |
31.08.2008 - 31.01.2009 |
Elternzeit |
01.02.2009 - 31.07.2012 |
Beurlaubung ohne Dienstbezüge |
01.08.2012 - 31.07.2025 |
Beamtendienstzeit, Teilzeitbeschäftigung mit 14,5 von 27 Wochenstunden |
Übertragung der Daten in das Berechnungsprogramm
Im Dienstzeiten-Schlüsselkatalog finden Sie die notwendigen Schlüsselzahlen zu den einzelnen Dienstzeiten (DZS)
Studienzeit/Hochschulzeit |
= DZS 1200 |
Vorbereitungsdienst |
= DZS 607 |
priv. Arbeitsverhältnis iöD |
= DZS 1001 |
Beamtendienstzeit |
= DZS 601 |
Erziehungsurlaub/Elternzeit |
= DZS 641 |
Beurlbg ohne Dienstbezüge |
= DZS 604 |
Beamtendienstzeit |
= DZS 601 (für den Zeitraum der Teilzeitbeschäftigung) |
Die zusammengestellten Daten tragen Sie nach Aufruf des Berechnungsprogramms in die entsprechenden Felder ein.
Die zutreffenden Dienstzeitenschlüssel bestimmen Sie über das Auswahlfeld – anschließend wird der dazugehörige Zeitraum eingetragen (für die Teilzeitbeschäftigung ist der Teilzeitbruch festlegen). Nach jeder einzelnen Dienstzeiteneingabe klicken Sie unter „Aktion“ auf den Button „+“.
Zur Ermittlung des fiktiven Ruhegehalts werden zunächst die Summe der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (Grundgehalt, ggf. ruhegehaltfähige Zulagen und ggf. der Familienzuschlag der Stufe 1 in voller Höhe oder zur Hälfte) eingetragen.
Anschließend wählen Sie für Vergleichsberechnungen den zutreffende Familienzuschlag aus.
Nach Anklicken der Schaltfläche „Versorgungsbezüge berechnen“ erfolgt die Berechnung des fiktiven Ruhegehalts.
Beispiel für die fiktive Berechnung eines Ruhegehaltes
1. Rahmendaten
Dienstbezüge |
A 13 Stufe 8 |
Familienstand |
- verheiratet, Ehegatte nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt.
- kindbezogener Anteil im Familienzuschlag für 2 Kinder
- Kindergeld für 2 Kinder
|
Ruhegehaltssatz |
71,75 v. H. |
2. Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (Stand 01.05.2016)
Grundgehalt Besoldungsgruppe A 13 Stufe 8: |
4.361,40 € |
Personenstandsabhängiger Familienzuschlag Stufe 1 |
127,66 € |
Allgemeine Stellenzulage |
86,38 € |
Insgesamt |
4.575,44 € |
(Die Beträge sind auf dem persönlichen Besoldungsnachweis ausgewiesen.)
Bei der Ermittlung der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge bleiben beispielsweise unberücksichtigt
- die Stellenzulage (z.B. Polizeizulage)
- der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlages
- eine Mehrarbeitsvergütung
- der Unfallausgleich und
- das Kindergeld.
Bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge sind die vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge maßgebend.
3. Berechnung des Ruhegehaltes
Ruhegehaltssatz |
71,75 v.H. |
x bzw. multipliziert mit |
ruhegehaltfähige Dienstbezüge |
4.575,44 € |
= bzw. ergibt |
Ruhegehalt
|
3.282,88 €
|
Von dem Ruhegehalt muss ggf. ein Versorgungsabschlag abgezogen werden.
Zu dem ermittelten Betrag werden für zwei Kinder – solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind – hinzugezählt
- der kinderbezogene Anteil des Familienzuschlags in Höhe von 2 × 109,20 € (Stand: 01.05.2016) und
- das Kindergeld in Höhe von 2 × 190 € (Stand 01.01.2016).
4. Versteuerung
Der ermittelte Versorgungsbezug unterliegt (ohne Kindergeld) der Steuerpflicht. Für die Feststellung der Abzüge sind die individuellen Steuermerkmale zugrunde zu legen.
Die Steuerabzugsbeträge können mit Hilfe des Lohn- und Einkommensteuerrechners des Bundesministeriums der Finanzen ermittelt werden.