Navigation und Service

Thema : Tierschutz

Zuständigkeiten

Letzte Aktualisierung: 15.03.2021

Hier finden Sie Ansprechpartner beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, bei den Kreisen und kreisfreien Städten und bei der DEULA Schleswig-Holstein GmbH.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

Auf Ebene der Landesregierung werden die politischen Führungs- und Leitungsaufgaben wahrgenommen, Planungen betrieben sowie Durchführungsvorschriften und Zuständigkeitsregelungen erlassen. Es können Weisungen gegeben werden, die sich bis auf die Ebene der Gemeinden auswirken.

Die Fachaufsicht im Tierschutz wird vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung als der zuständigen obersten Landesbehörde wahrgenommen. Im Rahmen dieser Fachaufsicht sorgt eine Tierärztin dafür, dass die Tierschutzvorschriften vor Ort wirksam umgesetzt und angewendet werden.

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft,
Umwelt, Natur und Digitalisierung
Referatsleiterin Tierschutz
Dr. Michaele Sekulla
Telefon 0431 988-4948

Veterinärämter

Tierschutzaufgaben, die den tiermedizinischen Sachverstand vor Ort erfordern, sind auf die Veterinärämter bei den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen.

Hier liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit

  • bei der Prüfung der Sachkunde im Zusammenhang mit Tätigkeiten, die bei Tieren Schmerzen, Leiden oder Schäden hervorrufen können,
  • bei der Erteilung von Erteilung von Erlaubnissen und Zulassung von Ausnahmen nach Tierschutzrecht,
  • bei der Überwachung von Einrichtungen, in denen Tierversuche durchgeführt werden dürfen,
  • bei der Überwachung von Tierheimen, Zoologischen Gärten, Zirkusunternehmen und ähnlichen Einrichtungen,
  • bei der Durchführung der Verordnungen über den Transport und das Schlachten von Tieren.

Hier finden Sie die Kreise und kreisfreien Städte im Internet:

Ordnungsbehörden

Wegen der örtlichen Nähe sind bestimmte Aufgaben des Tierschutzes bei den örtlichen Ordnungsbehörden in den Städten, Ämtern und Gemeinden angesiedelt. Dazu gehören insbesondere

  • die Überwachung von Tierhändlern, Züchtern landwirtschaftlicher Nutztiere sowie Reit- und Fahrbetrieben,
  • die Durchführung von Verordnungen im Zusammenhang mit Anforderungen an die Haltung von Tieren.

Außerdem treffen die örtlichen Ordnungsbehörden die zur unmittelbaren Abwehr von Gefahren notwendigen Entscheidungen im Rahmen des Allgemeinen Verwaltungsrechts.

DEULA

Die DEULA Schleswig-Holstein GmbH Bildungszentrum hat es übernommen den fachtheoretischen Teil der Prüfungen zum Nachweis der Sachkunde im Rahmen der Tierschutztransportverordnung und der Tierschutzschlachtverordnung durchzuführen. Sie nimmt diese Aufgabe im Auftrag und unter Aufsicht des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung wahr.

Weitere Informationen

www.deula.de




Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon