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Thema : Tierschutz

Katzen aus Privathaushalten

Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer einer Katze sind, lassen Sie Ihr Tier bitte kastrieren, chippen und in einer Datenbank erfassen - und zwar auch dann, wenn es sich um einen Kater handelt.

Letzte Aktualisierung: 19.04.2016

Während bei der Kastration einer weiblichen Katze der Vorteil unmittelbar bei der Halterin oder dem Halter liegt, indem kein weiterer Katzennachwuchs im eigenen Haushalt untergebracht und versorgt werden muss, geht es bei der Kastration privat gehaltener Kater insbesondere darum, den Nachwuchs in freilebenden Katzenpopulationen einzudämmen, der sonst allzu oft mit großem Tierleid verbunden ist. Der Vorteil für die Halterin oder den Halter liegt bei der Kastration eines Katers darin, dass das Tier das Markierverhalten einstellt.

Mit dem Kastrieren sollte immer auch die Kennzeichnung und Registrierung verbunden sein. Zum einen ist die Kennzeichnung ein erstes Indiz für Tierärztinnen und Tierärzte, dass dieses Tier möglicherweise schon kastriert ist, wenn es z.B. an anderer Stelle aufgefunden wird.

Wichtiger für Sie als Halterin oder Halter: Die Registrierung ermöglicht die richtige Zuordnung, sodass Ihre Katze – wenn Sie einmal entlaufen sein sollte – zügig zu Ihnen zurückkehren kann. Bitte sprechen Sie es an, ob Ihre Tierärztin bzw. Ihr Tierarzt die Registrierung vornimmt oder ob Sie dies im Internet selbst veranlassen müssen.

Mehr zur Registrierung von Tieren finden Sie hier:
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tierschutz/chippen.html

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