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Thema : Tiergesundheit

Leistungen für Rinder

Letzte Aktualisierung: 05.08.2020

LeistungsartLeistungsumfang
Entschädigungen und Erstattungen
Entschädigungen nach § 15 ff TierGesGTierverlustgemeiner Wert (Verkehrswert) des Rindes / der Rinder
Erstattungen nach § 16 Abs. 4 TierGesGTötung und Verwertungin nachgewiesener Höhe
Beihilfen

Leukose / Brucellose / (Leukose-Brucellose)

Untersuchung von Poolmilchprobenin Höhe der vom Landeslabor Schleswig-Holstein erhobenen Gebühr
Blutprobenentnahme35,00 € / Bestand und
5,00 € / Blutprobe zzgl. 7% MwSt.
Bovine Virusdiarrhoe (BVD)Erstausstattung mit Gewebestanzohrmarken12.39 € / Betrieb und 2,24 € / Doppelohrmarke zzgl. 7 % MwSt. und Porto für den Probenversand an das Landeslabor
Maul- und Klauenseuche (MKS)Nationale MKS-ImpfstoffbankAnteil der Rinder an den Gesamtkosten für Schleswig-Holstein
Impfung im Seuchenfall20,00 € / Bestand und 1,64 € / Impfung zzgl. MwSt. und Impfstoffkosten
Transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE)Probenvorbereitung und -entnahme bei verendeten Rindern älter 48 Monate10,55 € je Rind
TierkörperbeseitigungAbholung toter Rinder vom landwirtschaftlichen Betrieb und deren unschädliche Beseitigungin Höhe der von dem Verarbeitungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte erhobenen Entgelte

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