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Thema : Tiergesundheit

Schleswig-Holstein ist offiziell frei von der Tierseuche BHV1

Letzte Aktualisierung: 16.06.2016

Die erfolgreichen Sanierungsmaßnahmen in den Rinderbeständen Schleswig-Holsteins sind nun auch offiziell anerkannt worden. Seit dem 29.03.2017 ist Schleswig-Holstein offiziell frei von der Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1.
Mit der Veröffentlichung des Durchführungsbeschlusses 2017/486 der EU-Kommission im Bundesanzeiger ist der BHV1-Freiheitsstautus für Schleswig-Holstein nun rechtskräftig.

Im Juli 2016 stellte Schleswig-Holstein zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg den gemeinsamen Antrag auf Anerkennung als BHV1-freie Region nach Artikel 10 der EU-Richtlinie 64/432/EWG. Die Mitgliedsstaaten der EU stimmten im Februar diesem Antrag zu.
Damit gilt dieser Status für fast alle Bundesländer Deutschlands bis auf zwei Regierungsbezirke in Nordrhein-Westfalen. Für einige EU-Mitgliedstaaten wie Schweden, Finnland, Dänemark, Österreich, und Teile Italiens gilt der BHV1-Freiheitsstatus ebenso wie für Norwegen und die Schweiz.

Vorteile für Rinderhalter in Schleswig-Holstein

Die Vorteile, die sich durch diesen Status als BHV1-freie Region für Schleswig-Holstein bieten, gelten ab sofort.
Für den Handel von Rindern mit Bundesländern oder Regionen, die ebenfalls den Status "BHV1-frei" besitzen, gelten ab sofort Handelserleichterungen. So entfallen aufwändige und teure Quarantänemaßnahmen vor dem Verbringen von Rindern. Ein Verbringen von Rindern ist weiterhin nur mit einer gültigen amtlichen Bescheinigung über die BHV1-Freiheit der Rinder empfohlen.
Rinder aus Bundesländern oder Regionen, die nicht als BHV1-frei anerkannt sind, können hingegen nur mit besonderen Auflagen nach Schleswig-Holstein verbracht werden. So dürfen Rinder nur zukauft werden, wenn sie unter anderem nachweislich frei von BHV1 sind, unter Quarantäne standen, von einer amtlichen Bescheinigung über die BHV1-Freiheit begleitet werden und nicht gegen das Virus geimpft wurden. Das schützt die Rinderbetriebe in Schleswig-Holstein.

Im Innergemeinschaftlichen Handel sind Gesundheitsbescheinigungen unabhängig vom BHV1-Status des EU-Mitgliedsstaates erforderlich.

Einschleppung der Rinderseuche verhindern

Um den Status als BHV1-freie Region nicht zu gefährden, muss eine Einschleppung des Bovines Herpesvirus Typ 1 (BHV1) in Rinderbestände auch zukünftig verhindert werden.
Infizierte Rinder können das Virus ihr Leben lang ausscheiden und so andere Rinder infizieren. Das Virus wird häufig von Tieren eingeschleppt, die keine Krankheitszeichen zeigen. Es ist aber auch möglich, dass das Virus über Personen, Fahrzeuge oder Gerätschaften übertragen wird. Somit sind Maßnahmen, die die Biosicherheit in Betrieben aufrechterhalten, weiterhin wichtig. Per Gesetz ist jeder Tierhalter verpflichtet, die Einschleppung von Tierseuchen in seinen Bestand und eine Weiterverbreitung von Tierseuchen zu verhindern.

Die BHV1-Bundesverordnung schreibt auch für Rinderbetriebe in BHV1-freien Regionen regelmäßige Bestandsuntersuchungen im gleichen Umfang wie bisher vor.
Um den Schutz der Rinderbestände so hoch wie möglich zu halten, gelten unter anderem für Viehausstellungen und -märkte weiterhin wichtige Schutzmaßnahmen.

Weitere Information über die nun geltenden Regelungen für Rinderbetriebe in Schleswig-Holstein und zum Verbringen von Rindern nach Schleswig-Holstein finden Sie hier:

Merkblatt BHV1-Schutzmaßnahmen für Schleswig-Holstein als BHV1- freie Region  (PDF, 89KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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