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Thema : Tiergesundheit

Informationen für Schweinehalter und Unternehmen

Letzte Aktualisierung: 25.01.2018

Wichtige Hinweise für Schweinehalter

Auch Hobbyhalter von Schweinen müssen Hygieneregeln einhalten. Freilandhaltungen sind besonders gefährdet.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Haus- und Wildschweine befällt. Sie ist weder auf andere Tierarten noch auf den Menschen übertragbar. Der Erreger wurde vermutlich 2007 aus Afrika nach Georgien über Speisereste eingetragen und hat sich seitdem über die transkaukasischen Länder nach Russland, Weißrussland und in die Ukraine ausgebreitet. 2014 ist der Erreger erstmals in den östlichen EU-Mitgliedsstaaten Polen, Litauen, Lettland und Estland aufgetreten und hat sich seitdem weiter nach Westen (Tschechien, Rumänien) ausgebreitet.

Verbreitung durch Speisereste

Die Verbreitung kann über die illegale Verfütterung von viruskontaminierten Speiseresten (indirekte Übertragung) sowie über die Aufnahme von solchen achtlos weggeworfenen Speiseresten durch Wildschweine erfolgen. In rohem Fleisch oder gepökelten oder geräucherten Fleischwaren ist das Virus monatelang haltbar. Auch ist eine Übertragung durch virusbehaftete Kleidung und Gerätschaften oder Jagdausrüstung möglich. Auf diesem Weg ist insbesondere eine Infektion über große Entfernungen möglich (Jagdreisen in betroffene Gebiete).

Ein Ausbruch dieser Seuche in Deutschland hätte enorme wirtschaftliche Schäden für die Landwirtschaft, die nachgelagerte Lebensmittelproduktion und den Handel zur Folge.

Laboruntersuchung bringt Gewissheit

Das Krankheitsbild der ASP ist sehr variabel und kann mit zahlreichen anderen Erkrankungen des Schweines verwechselt werden. Eine sichere Diagnose kann ausschließlich im Labor gestellt werden. Bei unklarem Krankheitsgeschehen im Bestand, insbesondere mit hoch fieberhaften Tieren und erhöhter Sterblichkeit, ist es wichtig frühzeitig Proben zu entnehmen und eine Ausschluss-Diagnostik im Labor durchführen zu lassen.

Beachten Sie die Vorgaben der Schweinehaltungshygieneverordnung und sprechen Sie Ihren Tierarzt oder Ihr Veterinäramt darauf an.

Was können Landwirte vorbeugend tun?

  • Speise- und Küchenabfälle dürfen nicht an Schweine (Haus- und Wildschweine) verfüttert werden!
  • Sauberkeit und strikte Hygiene auf dem Betrieb sind einzuhalten: Das sind insbesondere Zugangsbeschränkungen zu den Ställen, Trennung von reiner und unreiner Seite, betriebseigene Schutzkleidung, Auslegen von Desinfektionsmatten.
  • Zukauf von Tieren nur aus wenigen Betrieben mit bekanntem Gesundheitsstatus.
  • Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge und Gerätschaften.
  • Abholung toter Tiere außerhalb des Betriebsgeländes; Reinigung und Desinfektion der Lagerstätten.
  • Schädlings- und Schadnagerbekämpfung.
  • Sichere Verhinderung des direkten oder indirekten Kontaktes von Hausschweinen zu Wildschweinen (z. B. wildschweinsichere Umzäunung des Betriebsgeländes und Lagerung von Futtermitteln und Einstreu).
  • Bei Betriebszweigen im osteuropäischen Raum: kein Verbringen von Futtermitteln; kein Verbringen von Gegenständen, die Kontakt mit Schweinen/Wildschweinen gehabt haben können.
  • Kein Mitbringen von tierischen Lebensmitteln aus den betroffenen Regionen. Das gilt insbesondere auch für Mitarbeiter des Betriebs, die sich in letzter Zeit in Osteuropa aufgehalten haben!

Nehmen Sie bereits bei Verdacht auf eine Infektion sofort Kontakt zu Ihrem Hoftierarzt bzw. Veterinäramt auf!

Hinweise für Personen aus ASP-Gebieten und ihre Arbeitgeber

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kann über menschengemachte Wege innerhalb kurzer Zeit über weite Strecken verschleppt werden. Deshalb sind bei Reisen aus Ländern, in denen die Afrikanische Schweinepest bereits ausgebrochen ist, nach Deutschland besondere Vorsichtsmaßnahmen geboten.

Übertragung durch Lebensmittel

Eine Verschleppung der ASP kann über Speisereste erfolgen, die von infizierten Haus- oder Wildschweinen stammen. In rohem Fleisch, gepökelten oder geräucherten Fleischwaren wie Schinken und Würsten (z.B. Salami) ist das Virus monatelang haltbar. Eine Übertragung ist auch durch virusbehaftete Kleidung und Geräte möglich. Die Einschleppung der ASP nach Schleswig-Holstein würde schwerwiegende Folgen für alle Hausschweinebestände und für Wildschweine haben. Es muss alles getan werden, damit das hoch infektiöse Virus nicht weiter verschleppt wird.

Bitte bringen Sie daher aus den von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten keine fleischhaltigen Lebensmittel mit. Bitte werfen Sie immer alle mitgebrachten Lebensmittel ausschließlich in dafür vorgesehene geschlossene Mülltonnen. Geben Sie diese Informationen an Personen aus Osteuropa (etwa Saisonarbeiter) weiter.

Zum Herunterladen: Merkblätter für Personen, die sich in ASP-Gebieten aufgehalten haben
Deutsche Flagge (Symbolbild)
Deutsch / German:
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Flagge Großbritanniens (Symbolbild)
Englisch / English:
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Bulgarische Flagge (Symbolbild)
Bulgarisch / български:
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Flagge Lettlands (Symbolbild)
Lettisch / Latvijas:
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Flagge Litauens (Symbolbild)
Litauisch / Lietuvos:
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Flagge Polens (Symbolbild)
Polnisch / Polski:
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Flagge Rumäniens (Symbolbild)
Rumänisch / Românesc:
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Flagge Russlands (Symbolbild)
Russisch / русский:
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Flagge der Ukraine (Symbolbild)
Ukrainisch / український:
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Flagge Ungarns (Symbolbild)
Ungarisch / Magyar:
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Ergänzende Informationen

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