ArbeitgeberInnen können vom Integrationsamt Zuschüsse bekommen, wenn sie wegen der Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen außergewöhnliche Belastungen haben.
Solche Belastungen sind einmalige oder laufende finanzielle Aufwendungen sowie sonstige Belastungen, die insbesondere entstehen durch
- eine aus der Behinderung resultierende wesentlich verminderte Arbeitsleistung des schwerbehinderten Menschen (Minderleistung) oder
- eine personelle Unterstützung, die für die Arbeitsausführung des schwerbehinderten Menschen nötig ist (Betreuungsaufwand).
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