Die Einhaltung des Rauchverbotes ist im jeweiligen Verantwortungsbereich sicherzustellen. Bei Verstößen sind geeignete Maßnahmen zur Unterbindung des Rauchens zu ergreifen (z. B. Aufforderung an Gäste, das Rauchen zu unterlassen; bei Weigerung Aufforderung, die Einrichtung zu verlassen). Sollte es den Verantwortlichen im Einzelfall nicht möglich sein, das Rauchen zu unterbinden, haben sie in letzter Konsequenz die Verpflichtung, polizeiliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Bereiche, in denen das Rauchen gestattet ist, sind deutlich sichtbar kenntlich zu machen. In derselben Weise ist deutlich sichtbar kenntlich zu machen, wenn Personen unter 18 Jahren der Zutritt verwehrt ist. Reine Rauchergaststätten müssen im Eingangsbereich deutlich als Rauchergaststätte gekennzeichnet werden, zu denen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben.