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Thema : Studieren

Ausländische Studienabschlüsse und akademische Grade


Bewertungsrichtlinien, Zuständigkeiten sowie Ansprechpartner für die jeweilige Anerkennung

Letzte Aktualisierung: 14.08.2023

Bewertung ausländischer Studienabschlüsse

Bei der Bewertung ausländischer Studienabschlüsse muss zunächst zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden werden.

Reglementierte Berufe

Ein Beruf wird als reglementiert bezeichnet, wenn der Besitz eines Abschlusses oder gewisser beruflicher Qualifikationen eine rechtlich notwendige Bedingung darstellt und die Berufsausübung grundsätzlich durch Gesetz oder Verordnung geregelt ist. Dies betrifft vor allem Ingenieure, Lehrkräfte, rechtsberatende Berufe, Architekten sowie Sozialpädagogen.

Für reglementierte Berufe erfolgt die Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen über die in der Datenbank (anabin.kmk.org ) aufgelisteten zuständigen Stellen. Diese Datenbank wird von der für gutachterliche Stellungnahmen zuständigen „Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen“ (ZAB) in Bonn zur Verfügung gestellt.

Abweichend hiervon wenden Sie sich nur für den Bereich „Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik“ bitte direkt an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur.

Kontakt Bewertung ausländischer Studienabschlüsse

Zum Herunterladen

Einzureichende Dokumente  (PDF, 112KB, Datei ist barrierefrei)

Personalbogen / Bewertung von Bildungsnachweisen (PDF, 299KB, Datei ist barrierefrei)

Informationen zur Datenverarbeitung bei der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise (PDF, 70KB, Datei ist barrierefrei)

Informationen der Bundesregierung

Offizielle Informationen zur Anerkennung und zum Arbeiten in Deutschland erhalten Sie unter

Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

oder

Make it in Germany - Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

Nicht reglementierte Berufe

In nicht reglementierten Berufen liegt die Entscheidung über die Anerkennung Ihrer Qualifikation beim Arbeitgeber. Darüber hinaus kann Ihnen die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen auf Antrag eine Bewertung Ihrer Qualifikation ausstellen.

Nähere Informationen über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und zu dem Verfahren der Zeugnisbewertung finden Sie unter:

ZAB


Führung ausländischer akademischer Grade und Titel

Kontakt Führung ausländischer akademischer Grade und Titel

Die Führung ausländischer akademischer Grade ist im schleswig-holsteinischen Hochschulgesetz geregelt.

Die Bestimmungen im Einzelnen mit Erläuterungen und weiteren Hinweisen sind in einer Broschüre zusammengestellt. Sie kann nachfolgend heruntergeladen werden:

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