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Thema : Steuern

Körperschaftsteuer und Vereine


Hier finden Sie Arbeitshilfen wie Videos, Leitfäden sowie Broschüren und Links für Vereinsvertreter:innen.

Letzte Aktualisierung: 10.11.2020

Auch Vereine müssen eine Steuererklärung abgeben. Wenn sie gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, räumt ihnen das Steuerrecht besondere Vorteile ein. Dabei gibt es einiges zu beachten. Hier finden Sie eine Übersicht.

Online-Seminar: Steuertipps für Vereine

In dieser Online-Veranstaltung stehen die wichtigsten steuerrechtlichen Regelungen für Vereine auf dem Programm.
Die Veranstaltung ist kostenlos.

Nächste Termine:

14.11.2024 / 19:00 - 21:30 Uhr

28.01.2025 / 19:00 - 21:30 Uhr

Sie können sich hier für die Veranstaltung am 14.11.2024 anmelden.

Sie können sich hier für die Veranstaltung am 28.01.2025 anmelden.

Hinweise zum Datenschutz

Für die Veranstaltung wird das Produkt BigBlueButton aus dem Amt für Informationstechnik (AIT) genutzt. Es handelt sich hierbei um ein Opensource-Produkt, welches exklusiv für das AIT und das Bildungszentrum der Steuerverwaltung für Ausbildung und Fortbildung betrieben wird. Die Datenschutzbestimmungen sind somit die des Landes Schleswig-Holstein. Diese Bestimmungen sind sowohl auf der Startseite des Produktes als auch hier einzusehen. Das Produkt besitzt grundsätzlich eine Funktion zur Aufzeichnung, diese ist in unserer Lösung aus Gründen des Datenschutzes nicht aktiviert.

Broschüre: Gemeinnützigkeit und Steuerrecht

Steuerliche Angelegenheiten eines Vereins zu bearbeiten, bietet einige Herausforderungen. In der Broschüre des schleswig-holsteinische Finanzministeriums sind die wichtigsten steuerrechtlichen Bestimmungen in der Broschüre "Steuertipps für Vereine" zusammengefasst. Sie beantwortet Fragen zur Besteuerung bzw. Steuerbefreiung und gibt Rechenbeispiele sowie Musterdokumente an die Hand.

Steuertipps für Vereine

Pflicht: Steuererklärung elektronisch abgeben

Vereine müssen ihre Steuererklärung elektronisch über das ELSTER-Portal abgeben. Dazu ist ein Benutzerkonto notwendig. Dort lässt sich die Steuererklärung kostenlos und ohne Zusatzprogramme erstellen und an das zuständige Finanzamt übermitteln. Nur in Ausnahmefällen zur Vermeidung unbilliger Härten kommt eine Abgabe in Papierform in Betracht.

Notwendige Formulare: "KSt 1" und "Anlage Gem".

Erklärvideo: Steuererklärung per ELSTER abgeben

Informationen zum Nachlesen:

Vortragsfolien "Mein Elster für Vereine" (PDF, 2MB, Datei ist barrierefrei)

Körperschaftsteuererklärung erstellen

Als Hilfestellung hat die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen einen kostenlosen Leitfaden erarbeitet, der einen Überblick über die einzelnen Schritte bis zur abgeschlossenen Körperschaftsteuererklärung bietet. Der Leitfaden kann auch von Schleswig-Holsteinischen Vereinen genutzt werden.

Ergänzende Informationen

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