Städtebauförderung
- Träger sind die Städte und Gemeinden
- Anstoß- und Bündelungswirkung der Städtebauförderung
- Programme der Städtebauförderung
- Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
- Richtlinien
Die Bauarbeiten am Kleinen-Kiel-Kanal im März 2018
© Stadt Kiel/ Bodo Quante
Bund und Länder fördern die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in den Städten und Gemeinden. Die Städtebauförderung hilft den Städten, die öffentliche Infrastruktur, Wohnungsangebote und die Aufenthaltsqualität der Innenstädte und Stadtteile zu verbessern. Die Versorgung in den Stadt- und Stadtteilzentren wird gesichert. Mit den Fördermitteln wird städtebaulichen Funktionsverlusten der Innenstädte, wie zum Beispiel Leerständen, entgegengewirkt. Es werden soziale Missstände behoben und die öffentliche Daseinsvorsorge gestärkt.
Städtebauförderungsmittel stoßen immer auch private und weitere öffentliche Investitionen an und bündeln diese, so dass wiederum Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der regionalen Bauwirtschaft entstehen. Die Mittel finanzieren Bund, Länder und Gemeinden in der Regel zu je einem Drittel.
Logo des Städtebauförderprogramms
© Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Die Zuwendungen von Bund und Ländern beziehen sich nicht auf ein Einzelprojekt, sondern immer auf die Gesamtmaßnahme mit einem festgelegten Fördergebiet mit gravierenden und komplexen städtebaulichen Problemen. Die Missstände liegen entweder schon vor oder sind absehbar. In diesem Gebiet sollen auf Dauer nachhaltige städtebauliche Strukturen entstehen. Der Umsetzung liegt ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zugrunde. Je nach konkreter Situation vor Ort werden bestimmte Rechtsinstrumente angewendet, wie zum Beispiel die Sanierungssatzung nach § 142 Baugesetzbuch. Auch eine umfassende Bürgerbeteiligung und die Bündelung mit anderen Fördermaßnahmen zählen zum Gesamtpaket dazu. Die Umsetzung dauert in der Regel 12 bis 15 Jahre oder auch länger.
Träger sind die Städte und Gemeinden
Städte und Gemeinden sind verantwortlich für die integrierte Planung, den Grunderwerb oder dafür, Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen zu bauen und soziale und kulturelle Einrichtungen zu schaffen. Sie können unter bestimmten Umständen die Mittel auch an private Bauherren weitergeben, zum Beispiel um Gebäude zu modernisieren.
Die Städtebauförderung unterstützt die Städte und Gemeinden insbesondere bei
Informationen für Städte und Gemeinden
- der Stärkung von Innenstädten und Ortsteilzentren in ihrer städtebaulichen Funktion,
- der Behebung sozialer und baulicher Missstände in städtischen Problemgebieten,
- der Schaffung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten,
- der Wiedernutzung brachliegender Industrie-, Bundeswehr- und Eisenbahnflächen,
- der Stärkung zentraler Versorgungsbereiche,
- der Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge in Städten und Gemeinden in dünn besiedelten ländlichen Räumen,
- der Erhaltung historischer Stadtkerne und denkmalwerter Bausubstanz und
- der Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur.
Anstoß- und Bündelungswirkung der Städtebauförderung
Die Städtebauförderungsmittel von Bund und Ländern stoßen nach Ergebnissen eines Forschungsprojektes das 7,1-fache an weiteren öffentlichen und privaten Investitionen im Gebiet an. Das heißt, ein Euro von Bund und Land steht durchschnittlich im Zusammenhang mit Investitionen von über sieben Euro in den betrachteten Gebieten. Durch die Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes können die übrigen öffentlichen Mittel gebündelt werden und alle zusammen dann den Impuls für private Investitionen im Gebiet geben. Zu beachten sind die Effekte der Wirtschaftsförderung vor Ort, die sich häufig positiv für klein- und mittelständische Unternehmen auswirken.
Programme der Städtebauförderung
Neue Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung
Die Städtebauförderung hat sich verändert. Mit der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung 2020 haben Bund und Länder eine neue Programmstruktur festgelegt: Die bisherigen sechs Programme der Städtebauförderung in Schleswig-Holstein wurden durch drei neue Programme ersetzt. Die Entwicklung von Schleswig-Holsteins Innenstädten, Quartieren und Ortskernen wird seitdem durch die Städtebauförderungsprogramme "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt" sowie "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" unterstützt. Die bisherigen Förderinhalte bleiben bestehen.
Aktueller Hinweis
link Informationen für Städte und Gemeinden zu der Überführung
Ein besonderer inhaltlicher Schwerpunkt wird auf die Schaffung von grüner Infrastruktur und Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung gelegt. Dementsprechend sind Maßnahmen des Klimaschutzes nun Voraussetzung für eine Förderung. Daneben rücken in der Städtebauförderung die interkommunale Zusammenarbeit und die Unterstützung von Kommunen in Haushaltsnot noch stärker in den Vordergrund.
Die städtebaulichen Gesamtmaßnahmen werden entsprechend ihrem Verfahrensstand entweder im Rahmen der bisherigen Städtebauförderungsprogramme ausfinanziert oder in eines der drei neuen Programme überführt.
Programme der Städtebauförderung seit 2020
Programme der Städtebauförderung bis 2019
Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten
Der Bund-Länder-Investitionspakt Sportstätten ergänzt die Städtebauförderung und soll die Städte und Gemeinden dabei unterstützen, eine zukunftsfähige, nachhaltige und moderne Sportinfrastruktur zu entwickeln.
Richtlinien
Die Geltungsdauer der Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein (StBauFR SH 2015) in der Fassung vom 01.01.2015 (Amtsbl. Schl.-H. 2015 S. 55) ist bis zum 31. Dezember 2025 verlängert worden (Amtsbl. Schl.-H. 2021 S. 10).