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Thema : Sonderpädagogische Förderung

Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung

Letzte Aktualisierung: 03.04.2020

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung werden durch die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung gefördert. Dem Auftrag des Schulgesetzes, Prävention und Integration anzubieten, wird dadurch entsprochen, dass in allen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen es keine Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung gibt, Sonderschullehrkräfte beratend und unterstützend tätig sind, die in einem Weiterbildungsprogramm für diese Aufgaben qualifiziert wurden. Diese arbeiten in den Kreisen, werden aber landesweit koordiniert und regelmäßig durch das IQSH weitergebildet.

Prävention im Elementar- und Primarbereich erfolgt durch die örtlichen Frühförderstellen, mit denen die Sonderschullehrkräfte eng zusammenarbeiten. Ziel der Beratung und Unterstützung beim Übergang in die Schule ist es, die bestmögliche Schule zu finden, in der die Voraussetzungen gegeben sind oder geschaffen werden können, die Schülerin oder den Schüler mit der Körperbehinderung angemessen zu fördern. Die bestmögliche Schule ist die am wenigsten einschränkende Umgebung, in der die Schülerin oder der Schüler mit der jeweils individuell ausgeprägten Körperbehinderung so gut wie irgend möglich leben und lernen kann.

Die Integration von Schülerinnen und Schülern mit körperlichen Behinderungen in allgemein bildenden oder beruflichen Schulen wird durch die dafür qualifizierten Lehrkräfte der Förderzentren begleitet und unterstützt. Aufgabe der Sonderschullehrkraft ist es, unter Einbeziehung ärztlicher Befundberichte förderdiagnostisch zu ermitteln, welche Unterstützung die Schülerin oder der Schüler benötigt, ggf. welche baulichen Maßnahmen erforderlich sind, welche Hilfsmittel eingesetzt werden können, wie der Gebrauch der Hilfsmittel eingeübt werden soll, welche Therapien notwendig sind und wie diese nach Möglichkeit in die Schulzeit zu integrieren sind sowie welche Methoden und Medien im Unterricht modifiziert werden können, damit die Schülerin oder der Schüler förderliche Lernbedingungen erhält. Dazu gehört auch, Verständnis bei Lehrkräften, Mitschülerinnen und Mitschülern für die Situation der Schülerin oder des Schülers zu wecken und Möglichkeiten und Grenzen von deren Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen.

Das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zu unterrichten und zu erziehen, die unabhängig vom Grad ihrer Behinderung einen so umfangreichen sonderpädagogischen und therapeutischen Förderbedarf haben, dass sie mit den Mitteln einer anderen Schule, auch anderer Schularten, nicht gefördert werden können, wobei das Förderzentrum die Aufgaben der Grundschule, Gemeinschaftsschule, der Förderzentren mit den Schwerpunkten Lernen und Geistige Entwicklung erfüllen kann (§ 1 Abs. 4 SoFVO).

Im Förderzentrum mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung ist das gesamte Unterrichtsgeschehen auf den Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Auf der Grundlage ärztlicher Befundberichte ermitteln die Sonderschullehrkräfte gemeinsam mit den Physio-, Ergo- und Sprachtherapeutinnen und - therapeuten den individuellen Förderbedarf im Sinne einer unterrichtsbegleitenden Förderdiagnose. Besondere Bedeutung haben dabei das Anpassen von Hilfsmitteln, das Einüben in deren Gebrauch, das Erlernen von Kompensationstechniken sowie das Erwerben von Fertigkeiten im lebenspraktischen Bereich. Notwendige Therapien werden in den Unterricht einbezogen. Die Schule für Körperbehinderte nimmt im Sinne einer Durchgangsschule die Aufgabe wahr, die Schülerinnen und Schüler in die Schulen anderer Schularten zurückzuführen, sobald die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden. Sie arbeitet daher eng zusammen mit den entsprechenden Schulen. Bei der Berufsorientierung arbeitet sie eng mit dem Arbeitsamt, mit Beruflichen Schulen, Betrieben, Berufsbildungswerken bzw. Werkstätten für Behinderte zusammen, um den Jugendlichen eine angemessene Berufsausbildung zu ermöglichen.

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht täglich nach Hause fahren können, stehen in Schwentinental und in Damp jeweils ein Schulinternat zur Verfügung. Die Kinder und Jugendlichen leben während der Schulwochen in Wohngruppen und werden von Erzieherinnen und Erziehern betreut, die die fachpädagogische Förderung durch die Schule ergänzen und fortführen.

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