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Thema : Sonderpädagogische Förderung

Förderschwerpunkt Hören

Letzte Aktualisierung: 03.04.2020

Die Schule für Hörgeschädigte bietet allen schleswig-holsteinischen Kindern und Jugendlichen, die sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören haben, die Möglichkeit der Beratung, der Unterstützung und der Beschulung. Als überregionales Förderzentrum unterstützt das Landesförderzentrum Hören, Schleswig schwerhörige und gehörlose Kinder im präventiven Bereich sowie Schülerinnen und Schüler im integrativen Bereich in anderen Schularten. Dieses Angebot gilt auch für Eltern, Lehrkräfte und andere Bezugspersonen der hörgeschädigten Kinder und Jugendlichen. Im Landesförderzentrum Hören, Schleswig werden hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die in anderen Schularten auch mit besonderer Hilfe nicht ausreichend gefördert werden können.

Die Pädoaudiologische Beratungsstelle der Schule ist zuständig für die präventive Arbeit mit hörgeschädigten Kindern und ihren Eltern sowie für die Zusammenarbeit mit weiteren Bezugspersonen und anderen Frühfördereinrichtungen.

Ein Schwerpunkt der präventiven Arbeit liegt darin, die Eltern über die möglichen Auswirkungen der Hörschädigung zu informieren und gemeinsam individuelle Förderwege zu finden. Insbesondere ist ein kindgerechtes Kommunikationssystem zu entwickeln. Weitere Inhalte der Förderung sind Hör- und Spracherziehung, die Aneignung lebenspraktischer Fertigkeiten sowie die Entwicklung sozialer Kompetenzen. Die Beratung und Unterstützung findet in den Elternhäusern sowie in Kindertageseinrichtungen und anderen Frühfördereinrichtungen statt. Außerdem werden Hör- und Sprachtrainingskurse für hörgeschädigte Kinder und Seminare für Eltern und Bezugspersonen im Landesförderzentrum Hören, Schleswig angeboten. Hier können auch audiometrische Überprüfungen des Hörvermögens durchgeführt werden.

Die Abteilung für integrative Beschulung unterstützt hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler in allen Schularten des Landes Schleswig-Holstein einschließlich der berufsbildenden Schulen. Ein Schwerpunkt der Unterstützung ist die Beratung von Schülerinnen und Schülern, ihren Eltern und Lehrkräften. Außerdem werden Hilfen bei der Gestaltung des integrativen Unterrichts geleistet, es wird gemeinsamer Unterricht mit den Lehrkräften der allgemein bildenden Schulen durchgeführt und es werden Einzelfördermaßnahmen angeboten. Wesentliche Bestandteile der Unterstützung sind auch die Bereitstellung von Hilfsmitteln sowie die Vernetzung der verschiedenen Fördermaßnahmen. Mit diesen Maßnahmen werden die personellen, sächlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für ein kommunikatives Umfeld in der allgemein bildenden Schule geschaffen. Nach der Diagnostik des Hörvermögens stellen die Beratungslehrkräfte der Abteilung den sonderpädagogischen Förderbedarf fest. In enger Kooperation mit den Lehrkräften der zuständigen Schulen unterstützen die Fachpädagogen und -pädagoginnen das Kind oder den Jugendlichen mit Hörschädigung in seiner Schullaufbahn sowie bei seiner Identitätsfindung und hinsichtlich seiner sozialen Integration. Neben der Unterstützung am Heimatort führt die Abteilung für integrative Beschulung in der Hörgeschädigtenschule Intensivkurse (zum Beispiel zu den Themen hör-akustisches Verhalten, Umgang mit dem PC, Lese-Intensivmaßnahmen) und Seminare (zum Beispiel zum Thema Identitätsfindung) für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler durch und bietet Fortbildungsveranstaltungen - in Zusammenarbeit mit dem IQSH - für Lehrkräfte, Eltern und andere Bezugspersonen an. Im Landesförderzentrum Hören, Schleswig werden auch audiometrische Untersuchungen sowie Überprüfungen der auditiven Wahrnehmung angeboten. In den letzten beiden Schuljahren wird schwerpunktmäßig die berufliche Eingliederung der hörgeschädigten Schülerinnen und Schüler aus Regelschulen vorbereitet.

In der Schule für Schwerhörige und Gehörlose in Schleswig wird nach den Lehrplänen der Grundschule, der weiterführenden allgemein bildenden Schulen und der Förderzentren unterrichtet. Die hörgeschädigten Schülerinnen und Schüler können den Abschluss der verschiedene Schulabschlüsse erreichen. Schwerpunkte des Unterrichts sind die Förderung der Kommunikation, die Hörerziehung und die senso-motorische Schulung. Bei Bedarf werden manuelle Kommunikationshilfen und die Gebärdensprache eingesetzt. Der Unterricht wird unter behinderungsspezifischen Rahmenbedingungen erteilt. Hierzu gehören kleine Klassenfrequenzen, gute Raumakustik, elektroakustische Verstärkeranlagen. Eine wesentliche Aufgabe der Schule ist auch die zwei Jahre vor dem Schulabschluss beginnende Unterstützung der Berufsfindung und der beruflichen Eingliederung.

Für Schülerinnen und Schüler, die nicht täglich nach Hause fahren können, steht in Schleswig ein Internat zur Verfügung. Die Kinder und Jugendlichen leben während der Schulwochen in Wohngruppen und werden von Erzieherinnen und Erziehern betreut, die die fachpädagogische Förderung durch die Schule ergänzen und fortführen. Schwerpunkte der Arbeit sind außerdem der Erwerb von lebenspraktischen Fertigkeiten, die Entwicklung von sozialen Kompetenzen sowie der Ausbau der kommunikativen Fähigkeiten.

Das Cochlear-Implant-Centrum Schleswig-Kiel (CIC) ist eine gemeinsame Einrichtung des Landesförderzentrum Hören, Schleswig und der Hals-, Nasen-, Ohren-Universitätsklinik Kiel. Das Cochlear Implant ist eine elektronische Hörhilfe, die es Gehörlosen und Ertaubten ermöglicht, Höreindrücke wahrzunehmen und besser zu kommunizieren. An der Schule in Schleswig wird nach der Implantation an der HNO-Klinik die Rehabilitation für Kinder und Jugendliche in Form von pädagogischer und technischer Unterstützung und psychologischer Betreuung durchgeführt in Zusammenarbeit mit Ärzten, Kindertageseinrichtungen, anderen Frühfördereinrichtungen und Schulen.

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