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Thema : Schutzgebiete

Geförderte Flächen im Rahmen des Vertragsnaturschutzes

Diese Kategorie umfasst zukünftig alle Flächen, die durch Biotop gestaltende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vertragsnaturschutz entstanden sind.

Letzte Aktualisierung: 20.08.2015

Das Land Schleswig-Holstein schließt seit 1986 mit Landwirten auf freiwilliger Basis besondere 5jährige Bewirtschaftungsverträge ab. Zurzeit werden im Rahmen des Vertragsnaturschutzes sieben verschiedene Vertragsarten angeboten, die für bestimmte Ziele des Arten- und Biotopschutzes entwickelt wurden. Im Einzelnen geht es um den Schutz von

  • Amphibien,
  • Wiesenvögeln,
  • Trauerseeschwalben,
  • Sumpfdotterblumenwiesen,
  • Kleinseggenwiesen,
  • Magergrünland,
  • und dem Erhalt von Nahrungsgebieten für Gänse und Enten.

Darüber hinaus können Stilllegungen von Acker- wie von Grünlandflächen für 20 Jahre gefördert werden. Mit diesem Vertragsmuster beschreitet der Vertrags-Naturschutz einen sinnvollen Weg, um der Monotonisierung und dem Artenschwund in der Agrarlandschaft durch eine natürliche und ungestörte Entwicklung auf unwirtschaftlichen, aber ökologisch sensiblen Teilflächen entgegenzuwirken.

In den letzten fünf Jahren lagen für Flächen in einer Größenordnung zwischen 6.200 und 8.950 Hektar, also zwischen 0,40 und 0,57 Prozent des Bezugsraumes Verträge vor. Ein wesentlicher Bestandteil aller Verträge sind die Biotop gestaltenden Maßnahmen. Sie tragen zur strukturellen ökologischen Verbesserung der landwirtschaftlich genutzten Flächen bei. Mindestens zwei Prozent der Vertragsfläche müssen bei Abschluss eines Vertrages hierfür zur Verfügung gestellt werden. Auf diesen Flächen werden von den Staatlichen Umweltämtern (StUÄ) neue Biotope wie Knicks, Gehölze, Kleingewässer oder ungenutzte Randstreifen angelegt.

Im Rahmen dieses Projektes sollen auf lange Sicht alle Flächen, auf denen Biotop gestaltende Maßnahmen durchgeführt wurden, digital aufgearbeitet und verfügbar gemacht werden. Da Biotop gestaltende Maßnahmen bereits seit 1986 Bestandteil des Vertragsnaturschutzes sind, liegen die jeweiligen Informationen zum größten Teil nicht digital vor. Die Biotop gestaltenden Maßnahmen, die im Rahmen der „neuen“ Vertragsmuster seit dem Jahr 2000 durchgeführt wurden, werden digital aufbereitet und dann in Form von Karten hier angeboten.

Weitere Informationen

Einzelheiten und Wissenswertes zum Vertragsnaturschutz finden Sie unter

www.vertragsnaturschutz.schleswig-holstein.de

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