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Thema : Schutzgebiete

Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH)

Diese Kategorie umfasst alle Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, die nach § 7 Abs. 1 Ziff. 6 BNatSchG in die Liste nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie 92/43/EWG aufgenommen sind.

Letzte Aktualisierung: 20.08.2015

Mit dem Netz NATURA 2000, dessen Bestandteil die FFH-Gebiete sind, werden die natürlichen Lebensräume und gefährdeten wildlebenden Tiere und Pflanzen in den Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft geschützt.
Nähere Informationen zur FFH-Richtlinie und zu NATURA 2000 erhalten Sie unter www.schleswig-holstein.de/natura2000

Insgesamt sind 7,2 Prozent des Bezugsraumes (rd. 113.600 ha) als FFH-Gebiete gemeldet.

Die Naturräume Nordfriesische Geestinseln, Nordfriesische Marschinseln und Halligen, Helgoland und die Untere Mittelelbe-Niederung sind mit Anteilen zwischen 28 und 37 Prozent im Vergleich zu allen anderen Naturräumen in Schleswig-Holstein überdurchschnittlich hoch vertreten.

Von den 113.600 Hektar einbezogenen FFH-Gebieten sind etwa 60 Prozent (68.000 Hektar) auch als Vogelschutzgebiete gemeldet.

Insgesamt sind über 156.000 Hektar – das entspricht 9,9 Prozent des Bezugsraumes – als NATURA 2000-Gebiete gemeldet. Über 74 Prozent der FFH--Fauna-Flora-Habitat-Gebiete liegen innerhalb des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems, damit sind 27,5 Prozent des Netzes als europaweit bedeutend einzustufen.

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