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Thema : Schulrecht von 'A bis Z'

Versicherung

§ 48 Absatz 2 Schulgesetz - Umfang der Aufgaben

Versicherung für Klassenfahrten/Schulausflüge/Wandertage siehe Lernen am anderen Ort

Formulare für Versicherungen für Klassenfahrten/Schulausflüge/Wandertage siehe Lernen am anderen Ort

Letzte Aktualisierung: 26.08.2016

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