Alle Lehrkräfte, die für das folgende Schuljahr
- eine Ermäßigung oder Erhöhung ihrer Unterrichtsverpflichtung (Teilzeitbeschäftigung, auch in Form eines Sabbatjahres) oder Beurlaubung ohne Dienstbezüge bzw. deren Beendigung,
- eine Versetzung aus persönlichen Gründen an eine andere Schule des Landes Schleswig-Holstein,
- eine Versetzung im Einigungsverfahren zwischen den Ländern (Lehreraustauschverfahren),
- eine Freigabeerklärung für das Bewerbungs- und Auswahlverfahren in anderen Bundesländern,
- die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Auslandsschuldienst,
- die Versetzung in den Ruhestand gemäß § 36 LBG oder
- die Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus,
- die Entlassung
- oder die Kündigung erklären
wollen, werden zur Vorbereitung der Personalplanung gebeten, dieses bis spätestens zum 15. November eines Jahres (Eingang im MBWK) auf dem Dienstweg einzureichen. Um eine verlässliche Planung und Unterrichtsversorgung sicherzustellen, wird darum gebeten, Anträge auf Altersteilzeitbeschäftigung ebenfalls zum genannten Termin einzureichen. Diese Anträge müssen spätestens drei Monate vor Beginn der Altersteilzeit gestellt werden.
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