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Thema : Reaktorsicherheit

Fragen und Antworten zum Fund korrodierender Stahlblechfässer mit schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen im Kernkraftwerk Brunsbüttel

Letzte Aktualisierung: 17.01.2019

1. Was ist festgestellt worden?

In unterirdischen Lagerstätten ("Kavernen") des Kernkraftwerks Brunsbüttel befanden sich schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus dem Reaktorbetrieb. Es handelte sich im Wesentlichen um Filterharze und Verdampferkonzentrate. Diese Abfälle sollten auf die Endlagerung im niedersächsischen "Schacht Konrad" vorbereitet und dafür in bauartgeprüfte Behälter umgefüllt werden.

Am 10. Januar 2012 hatte der von der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde im Rahmen des Strahlenschutzes beauftragte TÜV NORD bei einem bereits entleerten Fass sehr starke Korrosion und eine Zerstörung des Fassmantels festgestellt. Der Fassinhalt war zuvor ordnungsgemäß in der hierfür vorgesehenen Umsauganlage aufgefangen worden.

Die Untersuchungen der Atomaufsicht ergaben, dass weitere Fässer zum Teil erhebliche Korrosionserscheinungen aufwiesen. So konnte und kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Handhabungen (Anheben, Verfahren, Umsetzen, Absetzen) solcher Fässer radioaktive Stoffe freigesetzt werden.

In allen Kavernen sind zudem die Baustrukturen – d.h. Kavernenboden, soweit einsehbar, und Kavernenwände – durch Bausachverständige mittels Kamerainspektionen untersucht worden. Dabei sind keine Befunde festgestellt worden, die die Tragfähigkeit und Dichtigkeit der Kavernen beeinträchtigen.

2. Was ist von der Atomaufsicht veranlasst worden?

Die Atomaufsichtsbehörde hat die Betreiberin umgehend schriftlich aufgefordert:

  • die Kavernen wieder mit Betonriegeln abzudecken und alle Arbeiten an den Kavernen vorläufig abzuschließen,
  • Aerosol-Messstellen zu installieren, um die an den Kavernen und am dortigen Abwassersumpf evtl. auftretende Radioaktivität zu überwachen,
  • die Konstruktion und den Zustand der Kavernen unter Beteiligung der Obersten Bauaufsichtsbehörde zu bewerten,
  • ein Konzept zur Handhabung korrosionsgeschädigter Fässer einschließlich der Umrüstung von Greifer und Umsauganlage vorzulegen,
  • das Umsaugen von getrockneten Filterharzen erst nach Umrüstung der Umsauganlage und Einsatz des neuen Fassgreifers sowie Zustimmung der Atomaufsicht fortzusetzen.

Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde hatte im Übrigen von Vattenfall verlangt, vor einer Inspektion der Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel den Kran im Feststofflager zu ertüchtigen. Der Feststofflagerkran wird benötigt, um Betonriegel der Kavernen anzuheben und damit die Kavernen zu öffnen, um die Inspektionen durchzuführen und zu einem späteren Zeitpunkt auch die Bergung der Fässer abzuwickeln.

Die Ertüchtigungen bestanden einerseits in einer Änderung der sog. Krantraverse sowie in einer Verbesserung der. Lastanschlagpunkte. An diesen Lastanschlagpunkten erfolgt die Verbindung des Krans mit dem Betonriegel. Im Verlaufe des Jahres 2014 wurden im Kernkraftwerk Brunsbüttel Inspektionsmaßnahmen an den Fässern in den Kavernen durchgeführt. So sollte festgestellt werden, inwieweit diese von Korrosion befallen sind und ob sowohl Integrität und Tragfähigkeit der Fassstruktur gegeben sind.

Ergebnisse der Kaverneninspektionen in 2014

Kaverne 4

Wie von der schleswig-holsteinischen Atomaufsichtsbehörde erwartet, wurden an weiteren Fässern der Kaverne IV teilweise starke Korrosionserscheinungen festgestellt. Von den insgesamt 70 Fässern wiesen 18 Fässer – das entspricht etwa einem Viertel - starke, zum Teil die Wand durchdringende Korrosion auf.

Kaverne 5

In Kaverne V hatte der Betreiber neben Behältern mit Komponenten aus dem Reaktorbetrieb seit fast 30 Jahren auch 21 Fässer mit Fremdabfällen aus der belgischen kerntechnischen Anlage Mol aufbewahrt (siehe Antwort auf Frage 8). Die Ergebnisse der Inspektion ergaben geringfügige Korrosionserscheinungen an Deckel und Bodenring. Bei der Analyse der Inhaltsstoffe der Mol-Fässer im Institut für Radiochemie der Universität München wurde festgestellt, dass die Fässer getrocknete Schlämme enthalten.

Kaverne 2

Bei der Öffnung der Kaverne 2 wurden starke, großflächige, wanddurchdringende Korrosionsspuren vor allen Dingen an solchen Fässern festgestellt, die in den Jahren 1983 und 1985 eingelagert worden waren (sog Altfässer). Anders als in den vorherigen Fällen waren aufgrund der starken Beschädigungen Fassinhalte ausgetreten, die sich in breiiger Form auf dem Boden der Kaverne 2I gesammelt hatten. Es handelte sich um Verdampferkonzentrat aus der Behandlung von radioaktiv kontaminiertem Wasser. Die Fässer waren vor rund 30 Jahren in der Kaverne eingelagert worden. Die Abfälle enthalten trotz der Jahrzehnte währenden Abklingzeit noch relevante Mengen an Cäsium 137, einem typischen Abfallprodukt der Kernspaltung. Die Atomaufsicht stellte fest, dass die Betreibergesellschaft seinerzeit offenbar vor der Einlagerung der Fässer den Boden der Kaverne mit einer Folie ausgelegt hatte, auf der sich dann Fassinhalte sammelten.

Die Fässer standen zum Teil nicht konzentrisch übereinander. An einem Fass war der Deckel nicht verschlossen. Die Atomaufsicht stellte im Innern der Kaverne eine Luftfeuchtigkeit von knapp 75 Prozent fest. Die Behörde geht deshalb davon aus, dass das Verdampferkonzentrat seinerzeit vor der Einlagerung nicht ausreichend getrocknet worden war. Die Atomaufsicht verständigte sich mit Vattenfall, dass für die stark korrodierten Fässer eine Bergungseinrichtung zu entwickeln war, die eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen während des Hebens und Transportierens der Fässer aus den Kavernen verhindern sollte. Mit einer solchen Einrichtung sollten auch stark verrostete Fässer angehoben und deren Inhalt in sichere Behältnisse umverpackt werden.

Kaverne 1

Ähnliche Feststellungen ergaben sich auch nach Öffnung der Kaverne I. Auch hier wurden Atommüllfässer mit starken Rostschäden oder anderen schweren Beschädigungen vorgefunden – allerdings mit höherem Schadensausmaß. Die Befunde reichten von kleinflächigen Durchrostungen bis hin zu schwersten Beschädigungen und Verformungen von Fässern. Wie bereits in der Kaverne 2 war es auch hier zum Austritt von Fassinhalten gekommen. Das schwach- bis mittelradioaktive Verdampferkonzentrat klebte an Fassstapeln und hatte sich außerdem am Kavernenboden gesammelt. An einem Fassstapel war das unterste Fass unter dem Gewicht der fünf darüber gestapelten Fässer (ca. 1000 kg) schräg in sich zusammengesunken.

Kaverne 3

Für die Kaverne 3 war nach Auswertung der Inspektionsergebnisse festzustellen, dass von den dort gelagerten 74 Fässern 34 stark beschädigt waren. Für das Inventar dreier Fässer konnte die Betreibergesellschaft keine Deklaration vorlegen, obwohl diese zu jedem Fass zum Zeitpunkt der Einlagerung gefertigt werden muss. Die drei Fässer waren allerdings weder vom äußeren Erscheinungsbild noch radiologisch auffällig. Ihr Inhalt wurde geprüft und nachdeklariert.

Ergebnisse der Inspektionen in Kaverne 6

Als letzte Kaverne wurde die Kaverne 6 im Jahre 2015 geöffnet. Schon vor Beginn der Untersuchung war absehbar, dass hier besondere logistische Schwierigkeiten auftreten könnten. In der Kaverne lagerten neben aktivierten ehemaligen Einbauten des Reaktorkerns (Wasserabscheider, Speisewasserverteiler) 221 Fässer mit Verdampfer- und Filterkonzentraten.

Ein Teil der Fässer befand sich in übereinander stehenden Stahlmulden (nach oben hin offenen Containern). Darin waren 23 Fässer gelagert, die nach Angaben Vattenfalls Komponenten aus Umbaumaßnahmen enthielten.

3. Welche weiteren Maßnahmen mussten getroffen werden?

Im Dezember 2014 reichte die Vattenfall-Betreibergesellschaft ein Bergungskonzept ein, dem die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde im Februar 2015 unter Auflagen zustimmte. Im November 2016 reichte die Betreibergesellschaft das Konzept zur Bergung der Mulden und der darin befindlichen Fässer aus der Kaverne 6 ein.

Das Handhabungskonzept für die Kavernen 1 bis 4 wurde aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Bergung ergänzt. Aufgrund der Kamerainspektionen war es möglich, die Fässer nach Beschädigungsausmaß in Kategorien einzuteilen:

  • Kategorie 1: Fässer ohne äußerlich erkennbare Auffälligkeiten
  • Kategorie 2: Fässer mit geringfügigen äußerlich erkennbaren Auffälligkeiten
  • Kategorie 3: Fässer mit mittelschweren äußerlich erkennbaren Auffälligkeiten (z. B. mittelstarke Ablagerungen, mittelstarke Korrosion)
  • Kategorie 4: Fässer mit erkennbar starken Schädigungen (z. B. großflächige Korrosion, starke Spaltkorrosion, Mediumsaustritt, Ablagerungen am Übergang zweier Fässer und Fehlstellen)
  • Kategorie 5: Fässer mit besonderen Auffälligkeiten (z. B. Stauchungen, Deckelauffälligkeiten, Spannringauffälligkeiten).

Bei der Bergung konnten nicht nur vorhandene, sondern es mussten auch neu beschaffte bzw. neu gefertigte Hebezeuge einschließlich der eigentlichen Fassgreifer verwendet werden.

Ausführliche Informationen zum Bergungskonzept Vattenfalls sind einer gesonderten Frage-/Antwortliste zu entnehmen:

Fragen und Antworten zum Bergungskonzept Vattenfalls

4. Wann wurden die Arbeiten zu Bergung und Neukonditionierung abgeschlossen?

Am 13. Dezember 2018 wurde das letzte Fass mit Konzentraten aus der Kaverne 6 geborgen. Damit sind alle Fässer mit Konzentraten aus den Kavernen geborgen. In der Kaverne 6 verbleibt nur noch der Wasserabscheider, der seit Anfang der 80er Jahre dort lagert, im Rahmen des Rückbaus zersägt und der Entsorgung zugeführt wird.

Vollständig abgeschlossen werden die Arbeiten Mitte März 2019. Bis dahin werden Verdampferkonzentratfässer, die aus Platzmangel in der FAVORIT (Trocknungsanlage) temporär dem Fasslager zugeführt wurden, nachgetrocknet, von den Rollreifen getrennt und in endlagerfähige Konrad-Container eingestellt.

5. Wie wurde der Inhalt der Fässer dokumentiert?

Für jedes abgefüllte Fass wird ein Datenblatt entsprechend dem sog. Abfallflussverfolgungs- und Produktkontrollsystem (AVK) erstellt (siehe Antwort auf Frage 12). Im Rahmen der Konditionierungskampagne erfolgten in Abstimmung mit den von der Atomaufsicht beauftragten Sachverständigen Probenahmen aus dem Inhalt. Es handelte sich um Stichproben, die sämtlich den angegebenen Inhalt bestätigten.

6. Wie kann es zu so ungewöhnlich hohen Messwerten von 500 Millisievert pro Stunde gekommen sein, wie sie im Jahr 2012 in der Kaverne IV gemessen wurden? Wann und wo genau wurde der Wert von 500 Millisievert pro Stunde an den Fässern gemessen?

Es handelte sich um Filtermaterialien. Diese sind dazu da, die Radioaktivität aus den Medien Wasser, Luft, Abgasströme herauszufiltern und zu binden. Daher reichern sie Radioaktivität an, insbesondere die sich in diesen Medien befindlichen Gamma-Strahler. Das kann je nach Beladung der Filtermaterialien zu unterschiedlichen Kontakt-Ortsdosisleistungen (Kontakt-ODL) am Fass führen. Daher sind 500 mSv pro Stunde zwar ein hoher, aber durchaus vorkommender Wert. Die Kontakt-ODL an den Fässern schwanken, je nach Beladung, von einigen 10 bis einigen 100 Millisievert pro Stunde.

In den Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel standen die Fässer im Abstand von ca. 15 cm. Es wurde zwischen den Fässern gemessen, das heißt in einem Abstand von etwa 7,5 cm. Nach dem Abstandsquadratgesetz reduziert sich idealer Weise (Punktförmige Strahlenquelle) die Dosisleistung mit dem Quadrat des Abstands. Also bei 10-fachem Abstand (75 cm) auf näherungsweise 5 mSv pro Stunde und bei 150 cm Abstand auf etwa 1,25 mSv pro Stunde. Solche Abstände sind in den Kavernen jedoch nicht realisierbar.

7. Ist es möglich, dass das von der Atomaufsicht Anfang 2012 beanstandete Fass gar nicht durchgerostet ist, sondern nur beim Leeren Schaden genommen hat?

Die flächige Korrosion von außen und auch von innen hat vermutlich im Verlauf der langfristigen Fasslagerung zu einem signifikanten flächigen Abtrag der Wanddicke des Fasses geführt. Die entstandene dicke Rostschicht verbunden mit restlichen Anteilen der Wandung hatte offensichtlich noch genug Stabilität, um das Fass in die Pulverharz-Umsauganlage (PUSA) einzustellen. Der vollständige Integritätsverlust ist vermutlich erst in der PUSA aufgetreten.

8. Wie sieht eine Kaverne von innen aus?

Kavernenaufbau und Bitumenabdichtung (60 cm Stahlbeton + 7 cm mehrlagige Bitumenschicht und Kupferfolie + 95 cm Stahlbeton = 155 cm Stahlbeton) sind in der gesondert anliegenden Zeichnung dargestellt.

Kavernenaufbau und Abdichtung  (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

9. Wieso hat Brunsbüttel Atommüll aus Mol (Belgien) eingelagert?

In den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts beschlossen einige Kernkraftwerksbetreibergesellschaften in Deutschland, einen Teil ihrer schwach- und mittelradioaktiven Abfälle von Dritten "konditionieren" zu lassen. Ziel war, diese Abfälle in Behälter verpacken zu lassen, die für eine spätere Endlagerung im bereits damals geplanten Endlager "Konrad" in Niedersachsen geeignet waren. Die Betreibergesellschaften, u.a. auch die des Kernkraftwerks Brunsbüttel, bedienten sich zu diesem Zweck der Beförderungsgesellschaft "Transnuklear". Diese Gesellschaft sollte die Abfälle zu den jeweiligen Abfallbehandlungseinrichtungen bringen, von denen eine im belgischen Mol ansässig war.

Transnuklear schloss mit dem Forschungszentrum Mol Verträge, die von vornherein nicht einzuhalten waren. Mol sollte danach nicht nur die identische Menge Abfall zurückliefern, sondern auch Nuklide und Aktivität sollten mit den angelieferten Abfällen identisch sein. Identität konnte aber schon deshalb nicht erzielt werden, weil es bei der Behandlung verschiedener Abfälle in ein und derselben Anlage unweigerlich zur Querkontamination kommt. Die Abfallgebinde, die somit – vertragswidrig – Rückstände u.a. aus behandelten belgischen Kernkraftwerksabfällen enthielten, wurden anschließend falsch deklariert. Nachdem der Skandal bekannt geworden war, erwog man behördlicherseits zunächst auch eine Rücksendung nach Mol, zu der es allerdings nie kam. Die jeweiligen deutschen Landesregierungen einigten sich schließlich Ende der achtziger Jahre mit der Bundesregierung darauf, dass die Mol-Abfälle – zumindest bis auf weiteres – bei den Kraftwerksbetreibern verbleiben sollten, die Transnuklear beauftragt hatten.

Die Staatsanwaltschaft Hanau, das baden-württembergische Umweltministerium, das niedersächsische Umweltministerium, das nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie das (damals für die Atomaufsicht zuständige) schleswig-holsteinische Sozialministerium ließen jeweils zerstörungsfreie und auch zerstörende Untersuchungen durch die Kernforschungsanlage Jülich, das Kernforschungszentrum Karlsruhe bzw. die Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg durchführen. Zusammenfassend ließ sich nach Abschluss aller bundesweit beauftragten Untersuchungen feststellen, dass von den radioaktiven Abfällen keine Gesundheitsgefahren ausgingen. Außerdem wurde festgestellt, dass die Radioaktivität der Fässer mit sehr großem Abstand unterhalb der Grenze lag, die für radioaktive Abfälle gilt, die in die Endlagerstätte Konrad verbracht werden dürfen.

10. Woraus ergibt sich, dass es zu keiner Gesundheitsgefährdung gekommen ist?

Dies zeigen die Ergebnisse der Strahlenschutzüberwachung. Die Kavernen, in denen die Fässer mit dem radioaktiven Abfall aufbewahrt wurden, befanden sich im Keller des Feststofflagers. Die Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel sind nur von oben zugänglich und dort durch 110 cm dicke Betonriegel abgeschirmt. Diese Betonriegel reduzieren die Strahlung so weit, dass oberhalb der Kaverne unter Strahlenschutzmaßnahmen gefahrlos gearbeitet werden kann. Die Ortsdosisleistung im Kontrollbereich wird durch festinstallierte Messeinrichtungen überwacht.

11. Konnten die Fässer geborgen werden, ohne dass es zu einer Gesundheitsgefährdung kam?

Ja, und zwar dadurch, dass die eingereichten, geprüften und zugestimmten Bergungseinrichtungen eingesetzt wurden. Die organisatorischen und technischen Vorkehrungen für den Strahlenschutz bei Räumung der Lager waren so getroffen, dass eine Gesundheitsgefährdung für das Personal sowie für die Bevölkerung ausgeschlossen werden konnte. Diese Regelungen sind in Strahlenschutzanweisungen und in den Betriebshandbüchern festgeschrieben

12. Wie erfolgt die Messung und Überwachung der Stoffströme des radioaktiven Abfalls?

Zur Erfassung der radioaktiven Abfälle wird entsprechend der Strahlenschutzverordnung bei allen kerntechnischen Anlagen ein elektronisches Buchführungssystem, das Abfallflussverfolgungs- und Produktkontrollsystem (AVK), eingesetzt. Dieses System ermöglicht eine lückenlose Dokumentation der radioaktiven Abfälle.

13. Wie sind die einzelnen Lagerstätten (Feststofflager, Fasslager, Transportbereitstellungslager) von ihrer Zweckbestimmung her atomrechtlich einzuordnen?

Atomrechtlich ist zu unterscheiden zwischen

  • Betrieblicher Lagerung von Reststoffen und Rohabfällen
  • Zwischenlagerung konditionierter Abfälle und
  • Endlagerung konditionierter Abfälle (Anmerkung: Unter Konditionierung versteht man die Behandlung von Abfällen in einem bestimmten Verfahren für die spätere Lagerung).

Diese drei Lagerungsarten unterliegen unterschiedlichen atomaufsichtlichen Verfahrensanforderungen. Grundlage ist in jedem Fall die Betriebs- bzw. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung, die die Handhabung und Lagerung der radioaktiven Reststoffe und radioaktiven Abfälle regelt. Ob die Regelungen ordnungsgemäß ausgeführt werden, ist Gegenstand der atomrechtlichen Aufsicht.

Bis zur Herstellung der abschließenden Zwischen- bzw. Endlagerbedingungen verbleiben die radioaktiven Abfälle im Kontrollbereich des Kernkraftwerks. Dort werden Abfälle behandelt und in entsprechende Gebinde umgefüllt.

Bis zur Herstellung der abschließenden Zwischen- bzw. Endlagerbedingungen verbleiben die radioaktiven Abfälle im Kontrollbereich des Kernkraftwerks. Dort werden Abfälle behandelt und in entsprechende Gebinde umgefüllt.

Nach Herstellung der Endlager- bzw. Zwischenlagerbedingungen können die Gebinde in die Transportbereitstellungshallen verbracht werden. Innerhalb des Kernkraftwerks Brunsbüttel sind folgende Lagerstätten für radioaktive Reststoffe und Abfälle vorhanden: Das Feststofflager, das Fasslager sowie die Kavernen. Auf dem Kraftwerksgelände befinden sich weitere Gebäude, die Transportbereitstellungshallen I und II, die zur Aufbewahrung von radioaktiven Materialien und Rest- und Abfallstoffen dienen. Das Feststofflager sowie die Kavernen befinden sich in einem dem Reaktorgebäude vorgelagerten Gebäudeteil und gehören zum Kontrollbereich. Der Sammelbegriff für das Gebäude ist das Feststofflager. Das Fasslager befindet sich auf der untersten Ebene des Reaktorgebäudes, das ebenfalls zum Kontrollbereich zählt.

Hinsichtlich der Zweckbestimmung ist Folgendes festzustellen:

Die verschiedenartigen radioaktiven Abfälle werden gesammelt und soweit aufbereitet, dass die vorgesehenen Entsorgungswege beschickt werden können. Radioaktive Abfälle lassen sich in feste und flüssige sowie brenn- und nicht brennbare Abfälle unterscheiden. Im Rahmen der Sammlung und Aufbereitung radioaktiver Abfälle werden die radioaktiven Abfälle in Gebinde, unter anderem in Rollreifenfässer, gefüllt. Diese Fässer werden dann in das Fasslager verbracht. Das Fasslager verfügt über eine eigene Krananlage, mit der die Fässer transportiert werden können. Das Fasslager ist auf Grund der hohen Dosisleistung als Sperrbereich eingestuft und nur mit Begleitung des Strahlenschutzes begehbar.

14. Kavernen sind laut Wikipedia unterirdische Höhlen. Waren die schon vor dem Bau des Kraftwerks da?

Die Lagerräume, die hier als sogenannte Kavernen bezeichnet werden, haben nichts mit Kavernen im Sinne von in Stein gehauenen oder natürlichen unterirdischen Höhlen gemeinsam. Die hier in Rede stehenden Kavernen sind Räume im Keller bzw. Untergeschoss des Kernkraftwerkbaus. Diese Räume bzw. Kellerbereiche sind beim Bau des Kraftwerks baulich wie der Rest des Kraftwerks ausgeführt (mit Betonwänden, in einer wasserdichten Isolierung etc.) und im Rahmen eines atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens zugelassen worden. Diese Kavernen unterscheiden sich von "normalen" Räumen im Kernkraftwerk insbesondere durch die Zugangs- bzw. Zugriffsmöglichkeit. Die einzige Öffnung befindet sich in der Decke.

15. Warum wird die Lagerung von radioaktiven Abfällen nicht nur oberirdisch durchgeführt?

Eine oberirdische Lagerung ist nicht per se besser als eine in Kellerbereichen. Entscheidend für die Sicherheit ist nicht, ob eine Lagerung oberhalb des Geländeniveaus stattfindet, sondern wie die Lagerräume gebaut sind und wie sie überwacht werden. Die Lagerung in Kellerbereichen hat den Vorteil, dass ein zusätzlicher Schutz durch das umgebende Erdreich besteht.

16. Ist der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht bekannt, dass feucht und unzulänglich gelagerte Fässer im Atommüll-Lager Asse in Niedersachsen schwere Korrosionsschäden aufweisen? Hat die Atomaufsicht daraus Schlussfolgerungen für die AKW-Zwischenlager in Schleswig-Holstein gezogen?

Der Atomaufsicht ist dieser Sachverhalt bekannt. Eine Schlussfolgerung für die Lager von radioaktiven Abfällen in Schleswig-Holstein kann daraus nicht gezogen werden, da sich die Aufbewahrungs- bzw. Lagerungsbedingungen in der Asse fundamental von den Lagerbedingungen für radioaktive Abfälle in Schleswig-Holstein unterscheiden. Insbesondere gibt es in der Asse massive Wassereinbrüche. Die im Kernkraftwerk Brunsbüttel zur Lagerung von festen radioaktiven Abfällen genutzten Kavernen verfügen innerhalb der massiven Betonstruktur über eine Abdichtung, mit der ein Eindringen von Wasser verhindert wird. Trotzdem sind auch hier – wie in tiefen Bereichen im Kernkraftwerksbau üblich – Sammeleinrichtungen für Flüssigkeiten vorhanden.

17. Welche Vorschriften (gesetzliche bzw. Regeln und Richtlinien) gibt es für die Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle an den Kernkraftwerksstandorten?

[1] Atomgesetz (AtG)
[2] Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
[3] GGVSE/ADR Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn.
[4] BMU-Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Reststoffe und radioaktiver Abfälle vom 19.11.2008.
[5] Empfehlung der Reaktorsicherheits-Kkommission (RSK): Sicherheitsanforderungen an die längerfristige Zwischenlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle.
[6] ESK-Leitlinien für die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung.
[7] BfS-Anforderungen an endzulagernde radioaktive Abfälle (Endlagerungsbedingungen für die Schachtanlage Konrad).
[8] Regel des kerntechnischen Ausschusses (KTA) 3604 "Lagerung, Handhabung und innerbetrieblicher Transport radioaktiver Stoffe (mit Ausnahme von Brennelementen) in Kernkraftwerken".

18. Sind die Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel atomrechtlich genehmigt und gibt es für sie einzuhaltende Grenzwerte?

Mit Errichtungs- und Betriebsgenehmigungen aus den 1970er Jahren  waren im Kernkraftwerk Brunsbüttel auch die Kavernen für den Umgang mit radioaktiven Abfällen genehmigt worden. Für die Kavernen waren keine Dosis- noch Dosisleistungsgrenzwerte festgelegt. Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt galt und gilt außerhalb der Anlage der in der Strahlenschutzverordnung festgelegte Grenzwert für die Strahlenexposition der Bevölkerung von 1 mSv pro Jahr. Die Einhaltung dieses Wertes wird durch die Auslegung der Anlage sichergestellt und darüber hinaus überwacht.

Innerhalb der Anlage und auf dem Betriebsgelände wird gemäß Strahlenschutzverordnung zwischen Überwachungsbereichen, Kontrollbereichen und Sperrbereichen unterschieden, wobei die Kavernen den Sperrbereichen zugeordnet sind. Sperrbereiche sind immer dann einzurichten, wenn die Ortsdosisleistung 3 Millisievert pro Stunde übersteigen kann. Für die Einrichtung von Kontroll- und Überwachungsbereichen gibt es keine Dosisgrenze. Hier sind die Anforderungen allgemeiner und in der Strahlenschutzverordnung festgeschrieben.

Für die Transportbereitstellungshallen I und II ist darüber hinaus in den jeweiligen Umgangsgenehmigungen dieser Hallen das maximale Inventar als Grenzwert festgelegt. Für die TBH I beträgt der Grenzwert 2 x 1016 Becquerel, für die TBH II 1 x 1017 Becquerel.

Grafik der allgemeinen Grenzwerte und Bedingungen für Strahlenschutzbereiche gemäß Strahlenschutzverordnung

Die allgemeinen Grenzwerte und Bedingungen für Strahlenschutzbereiche gemäß Strahlenschutzverordnung sind immer einzuhalten (siehe Grafik, Quelle: Glossar Strahlenschutz (http://www.fz-juelich.de/gs/genehmigungen/glossar-strlsch/).

19. Welches Genehmigungsverfahren gab es hinsichtlich der Kavernen im KKW Brunsbüttel?

Die unterirdischen Kavernen im Kernkraftwerk Brunsbüttel gehören zum Feststofflager. Dieses ist bereits in der Errichtungsgenehmigung vor rund 40 Jahren (mit-) genehmigt worden, und zwar durch den 2. Nachtrag zum Genehmigungsbescheid Nr. 3 vom 17.05.1971. Auch der Umgang mit radioaktiven Reststoffen, die beim Betrieb des Kraftwerks anfallen und gelagert werden, ist schon mit der Betriebsgenehmigung gemäß § 7 Atomgesetz erlaubt worden. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist mit der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Brunsbüttel vom 21.12.2018 neu geregelt worden.

Innerhalb der Anlage und auf dem Betriebsgelände wird gemäß Strahlenschutzverordnung zwischen Überwachungsbereichen, Kontrollbereichen und Sperrbereichen unterschieden, wobei die Kavernen den Sperrbereichen zugeordnet sind. Für diese Einteilungen gibt es keine Grenzwerte, sondern Festlegungen für das in der Anlage tätige Personal, die von der Höhe der jeweiligen Strahlenexposition abhängen.

Zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gilt außerhalb der Anlage der in der Strahlenschutzverordnung festgelegte Grenzwert für die Strahlenexposition der Bevölkerung von 1 mSv/Jahr. Die Einhaltung dieses Wertes wird durch die Auslegung der Anlage sichergestellt und darüber hinaus überwacht.

20. Wie werden die Radioaktivitätsabgaben bei Kernkraftwerken festgestellt und dokumentiert?

Die Emission radioaktiver Nuklide aus den kerntechnischen Anlagen wird kontinuierlich am Kraftwerkskamin gemessen (sekündliche Abtastung) und in 10-Minuten-Abständen zu einem Messwert verdichtet. Alle Radioaktivitätsabgaben sind messbar. Jede Änderung der Abgaberate am Kamin, unabhängig von ihrer Dauer, wird messtechnisch erfasst. Bei einem schnellen Anstieg der Emission wird der Wert sofort kenntlich gemacht. Diese kontinuierlich erzeugten Messwerte der Radioaktivitätsabgaben werden über eine gesicherte Schnittstelle aus dem Messgerät ausgekoppelt und per Datenleitung an die Atomaufsicht übermittelt. Diese Werte werden durch Sachverständige auf Plausibilität und Auffälligkeiten hin überprüft und analysiert (Link zur Kernreaktorfernüberwachung, KFÜ).

Eine Zusammenfassung der Radioaktivitätsabgaben erfolgt durch den Betreiber im Rahmen seiner Berichterstattungspflicht an die Atomaufsicht in Form von Monats-, Quartals- und Jahresberichten. Dabei handelt es sich um eine Aufsummierung aller im jeweiligen Zeitraum vom Kernkraftwerk abgegebenen radioaktiven Nuklide. Die Jahresberichte liegen in der Kreisverwaltung des Kreises Steinburg zur öffentlichen Einsichtnahme vor.

21. Welche Konzepte und Regelungen gibt es zur Konditionierung radioaktiver Abfälle?

Jeder Abfallkampagne liegen ein Prüffolgeplan und/oder ein Ablaufplan auf der Grundlage einer mit der Atomaufsicht abgestimmten Prozessanweisung zu Grunde. Damit wird die Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Reststoffe und radioaktiver Abfälle des Bundesumweltministeriums verbindlich umgesetzt. In dem Abfall- und Reststoffkonzept der jeweiligen Betreibergesellschaft sind die technischen und organisatorischen Vorkehrungen zur Entsorgung dargestellt. Hierzu gehören die Sammlung, Erfassung, Vorbehandlung, Konditionierung und Zwischenlagerung der radioaktiven Reststoffe. Auch enthalten sind die Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowie eine Prozessbeschreibung, z.B. bei der Durchführung einer Konditionierungskampagne einschließlich Ablauf- und Prüffolgeplänen.

22. Welche aufsichtlichen Untersuchungen werden seit Inbetriebnahme der Lagerstätten in Bezug auf die Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle an den Kernkraftwerksstandorten durchgeführt?

Für den Umgang mit Kernbrennstoffen sowie die in Kernkraftwerken erzeugten radioaktiven Stoffe sind umfangreiche Sicherheits- und Schutzvorkehrungen getroffen. Zur Kontrolle werden z.B. folgende Prüfungen durchgeführt:

  • Einsichtnahme in die Kampagnendokumentation
  • Durchführung von Kontaminations- und Aktivitätsmessungen bei der Einlagerung.

Die Lagerstätten für schwach- und mittelradioaktive Abfälle befinden sich im Kontrollbereich des Kernkraftwerkes (z.B. Fasslager, Kavernen) oder in separaten Lagergebäuden (z.B. Transportbereitstellungshallen am Standort des Kernkraftwerks Brunsbüttel). In den Kavernen gelten Sperrbereichsbedingungen. Sperrbereiche dürfen nur im Ausnahmefall und unter besonderen Randbedingungen betreten werden. Die radiologische Überwachung der Transportbereitstellungshallen erfolgt über die Raumabluftüberwachung bzw. über mobile Messgeräte. Möglicherweise auftretende Leckagen können damit detektiert werden. Repräsentative Fässer (z.B. in der Transportbereitstellungshalle) werden jährlich inspiziert. Die Konditionierungskampagnen werden aufsichtlich begleitet.

23. Auch in Krümmel gibt es Kavernen. Wie sieht es dort mit den radioaktiven Abfällen aus?

In Krümmel gibt es keine mit Brunsbüttel vergleichbaren Probleme. Dies haben u.a. Kamerainspektionen aller Fässer in den Kavernen und im Fasslager ergeben. In den vergangenen Jahren sind außerdem bei Handhabungen der Fässer neben Sichtkontrollen auch Beprobungen der Verdampferkonzentrate durchgeführt worden. Es wurde festgestellt, dass die Trocknung der Fassinhalte ausreichend gewesen war und keine Nachtrocknung erforderlich ist. Derartige Untersuchungen werden auch in Zukunft stattfinden.

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