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Thema : Reaktorsicherheit

Fragen und Antworten zu Deponien

Informationen über Deponien und deren technische Anforderungen, über zu deponierende Abfälle und die Deponierung freigemessener Abfälle

Letzte Aktualisierung: 19.02.2021

A. Allgemeines zu Deponien

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1. Was sind Deponien?

Deponien sind Abfallbeseitigungsanlagen. Es handelt sich um technische Bauwerke, auf denen Abfälle, die nicht zu verwerten oder auf andere Weise zu beseitigen sind, dauerhaft abgelagert werden.

2. Werden Deponien heutzutage noch benötigt?

Die Abfallwirtschaft entwickelt sich immer mehr zu einer Kreislaufwirtschaft. Wertstoffe werden in großem Maß recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Für manche Stoffe gibt es jedoch keine weitere Verwendungsmöglichkeit. Diese Stoffe müssen beispielsweise aufgrund des Schadstoffgehalts oder fehlender bautechnischer Eignung aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschleust werden. Die einzige Entsorgungsmöglichkeit für diese Stoffe ist daher die Beseitigung, was oftmals die Ablagerung auf einer Deponie bedeutet.

3. Welche Arten von Deponien gibt es?

Es gibt ober- und unterirdische Deponien, die nach der Deponieverordnung in sogenannte Deponieklassen eingeteilt werden. Oberirdische Deponien werden in die Klassen 0, I, II und III eingeteilt. In dieser Reihenfolge nehmen die zulässige Belastung der Abfälle und korrespondierend damit die technischen Sicherungsvorkehrungen zu.

Unterirdische Deponien (Deponieklasse IV) gibt es in Schleswig-Holstein nicht. Die einzige Deponie der Klasse III ist bereits stillgelegt.

4. Wie werden Deponien genehmigt?

Für die Zulassung von Deponien wird in der Regel ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Damit verbunden ist auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung, so dass die Bürgerinnen und Bürger sich informieren können und die Möglichkeit haben, Einwendungen zu erheben.

Planfeststellungsbehörde ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR).

5. Haben wir ausreichend Deponiekapazitäten?

Wenn das gesamte Land Schleswig-Holstein betrachtet wird, sind derzeit noch ausreichend Deponiekapazitäten vorhanden. Jedoch sind die Deponien regional sehr unterschiedlich verteilt. Um Transportwege zu vermindern oder Deponievolumen bestimmter Deponieklassen zu schaffen, ist eine regionale Ergänzung der Deponiekapazitäten daher sinnvoll. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für Planung, Genehmigung und Errichtung einer Deponie mit einem Zeitraum von sechs bis zwölf Jahren zu rechnen ist, man also vorausschauend planen muss. Deponiebedarfsermittlungen erfolgen häufig auch im Rahmen der Erstellung von Abfallwirtschaftsplänen.

B. Technische und sonstige Anforderungen an Deponien

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1. Welche grundsätzlichen Anforderungen gelten für Deponien?

Die Anforderungen an Deponien sind in der Deponieverordnung des Bundes und in ergänzenden Vorschriften geregelt. Insbesondere gibt es detaillierte Regelungen für die notwendigen Abdichtungssysteme, die Überwachung von Grund- und Sickerwasser sowie die Untersuchung und die Annahmekontrolle der abzulagernden Abfälle. Auch die Standorte für Deponien müssen geeignet sein.

Weitere Anforderungen an die einzelnen Deponien ergeben sich aus dem Planfeststellungsbescheid der Behörde. So müssen Deponien, selbst diejenigen, die bereits stillgelegt sind, detaillierte jährliche Berichte an die Überwachungsbehörde abgeben.

2. Wie gut werden Deponien abgedichtet und kontrolliert?

Deponien der Klassen I, II und III sind an der Basis, der Böschung und – nach Verfüllung – an der Oberfläche abzudichten. Dabei sind nur Abdichtungskomponenten und -systeme zugelassen, deren Funktion für mindestens 100 Jahre nachgewiesen ist. Hierfür gibt es einen Expertenkreis von Bund und Ländern. Für den Deponiebau sind unabhängige und akkreditierte Fremdprüfer zu bestellen.

Grund- und Sickerwasser sind auch nach der Stilllegung über Jahrzehnte weiterhin zu kontrollieren.

C. Abfälle, die deponiert werden

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1. Welche Anforderungen müssen die Abfälle einhalten?

Bilder von Möwen, die im Müll herumpicken, die manche von einer Deponie vielleicht im Kopf haben, sind in Deutschland längst Geschichte. In Deutschland dürfen bereits seit Mitte 2005 keine unbehandelten Siedlungsabfälle mehr auf Deponien abgelagert werden, so dass nur noch weitgehend sogenannte inerte Abfälle (das sind Abfälle, die keinen wesentlichen physikalischen, chemischen oder biologischen Veränderungen unterliegen) abgelagert werden. Es entsteht damit nahezu kein Deponiegas mehr, das Sickerwasser ist kaum noch organisch belastet, Setzungen mit Folgen für die Oberflächenabdichtung finden nicht mehr statt.

2. Welche Abfälle werden konkret abgelagert?

Bei den Abfällen, die auf Deponien abgelagert werden, kann man drei Herkunftsbereiche unterscheiden:

  • Mineralische Bauabfälle (beispielsweise schadstoffbelastete Böden oder asbesthaltige Baustoffe),
  • Verbrennungsrückstände (beispielsweise Aschen und Schlacken),
  • Mineralische Produktionsabfälle aus Industrie und Gewerbe (beispielsweise Gießereisande).

Für bestimmte Abfälle, etwa asbesthaltige Abfälle und Abfälle, die andere gefährliche Mineralfasern enthalten, gelten besondere Anforderungen an die Ablagerung, die zu deutlichen Emissionsminderungen führen und insbesondere dem Arbeitsschutz Rechnung tragen.

3. Wie wird kontrolliert, ob Abfälle auf der Deponie zugelassen sind?

Jede Deponie verfügt über Zuordnungskriterien, die die chemischen Parameter für die Abfälle beschreiben, und einen Abfallannahmekatalog, der die Abfälle bestimmten Abfallschlüsseln zuweist. Abfälle müssen vom Abfallerzeuger zunächst grundlegend charakterisiert werden, damit die Einhaltung der Zuordnungskriterien festgestellt und im Eingangsbereich der Deponie eine Übereinstimmungskontrolle vorgenommen werden kann.

D. Deponierung freigegebener Abfälle

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1. Was ist die Deponierung freigegebener Abfälle?

Man versteht darunter die Deponierung von Abfällen, die aus dem Atomrecht freigegeben werden, weil sie nur eine vernachlässigbare Strahlung aufweisen, die weit unterhalb der Schwankungsbreite der natürlichen Aktivität liegt. Bei Abfällen, die beim Abbau der Kernkraftwerke entstehen, ist Maßstab für die Freigabe, dass durch die Ablagerung für keine Person der Bevölkerung eine effektive Dosis von 10 Mikrosievert im Jahr überschritten wird. Die Freigabe wird in einem mehrstufigen Prozess durch mehrere Messungen, Stellungnahmen unabhängiger Sachverständiger und nach abschließender Prüfung durch die Atomaufsichtsbehörde erteilt.

Zum Vergleich der effektiven Dosis von 10 Mikrosievert kann man heranziehen, dass in Deutschland die durchschnittliche Strahlenexposition im Jahr aufgrund natürlicher Strahlenquellen (kosmische, terrestrische, innere und äußere Strahlung, Einatmen des Edelgases Radon) etwa 2.100 Mikrosievert beträgt, also mehr als 200-fach höher ist.

2. Warum werden jetzt vom Land Abfälle bestimmten Deponien zugewiesen?

Die Stilllegung und der Abbau von Kernkraftwerken funktionieren nur dann, wenn eine Entsorgung der freigegebenen Abfälle möglich ist. Für das Kernkraftwerk Brunsbüttel hat die dafür zuständige Abfallwirtschaftsgesellschaft keine Deponie finden können, die zur Annahme von freigegebenen Abfällen bereit war. Hintergrund sind die Sorgen der Bevölkerung an den Deponiestandorten und die ablehnende Haltung einiger Standortgemeinden.

In einem solchen Fall hat das Land die Verpflichtung, durch eine abfallrechtliche Zuweisung der Abfälle die Entsorgungssicherheit herzustellen.

3. Wo finde ich mehr Informationen zu diesem Thema?

Weitere Informationen zum Thema Atomausstieg und zur Frage der Deponierung freigegebener Abfälle einschließlich der abfallrechtlichen Zuweisung finden Sie außerdem hier: https://www.schleswig-holstein.de/akw-rueckbau

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