Man versteht darunter die Deponierung von Abfällen, die aus dem Atomrecht freigegeben werden, weil sie nur eine vernachlässigbare Strahlung aufweisen, die weit unterhalb der Schwankungsbreite der natürlichen Aktivität liegt. Bei Abfällen, die beim Abbau der Kernkraftwerke entstehen, ist Maßstab für die Freigabe, dass durch die Ablagerung für keine Person der Bevölkerung eine effektive Dosis von 10 Mikrosievert im Jahr überschritten wird. Die Freigabe wird in einem mehrstufigen Prozess durch mehrere Messungen, Stellungnahmen unabhängiger Sachverständiger und nach abschließender Prüfung durch die Atomaufsichtsbehörde erteilt.
Zum Vergleich der effektiven Dosis von 10 Mikrosievert kann man heranziehen, dass in Deutschland die durchschnittliche Strahlenexposition im Jahr aufgrund natürlicher Strahlenquellen (kosmische, terrestrische, innere und äußere Strahlung, Einatmen des Edelgases Radon) etwa 2.100 Mikrosievert beträgt, also mehr als 200-fach höher ist.