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Thema : Pflege

Ein Hilfenetzwerk knüpfen


Mit ihren 74 Jahren ist Frau Paul gesund und aktiv. Doch nach einem Schlaganfall benötigt sie plötzlich Unterstützung. Sie knüpft ein Hilfenetzwerk.

Letzte Aktualisierung: 17.01.2024

Eine ältere Dame lächelt in die Kamera.
Frau Paul ist auf Pflegehilfe angewiesen.

Seit ihr Mann vor fünf Jahren gestorben ist, lebt Frau Paul allein in einem Haus auf dem Land. Sie fühlt sich dort sehr wohl. Die Kinder, Sohn und Tochter, wohnen nicht im Ort. Der Sohn ist seit einiger Zeit im Ausland tätig. Die Tochter lebt mit ihrer Familie in Süddeutschland. Deshalb sehen beide Kinder ihre Mutter selten, sie telefonieren aber regelmäßig und stehen in einem guten Kontakt.

Frau Paul ist recht gesellig und hat vor allem ihre drei Freundinnen. Jeden Donnerstag treffen sie sich zum Kartenspielen. In der Rolle der Gastgeberin wechseln sie sich ab. Richtet die Jüngste von ihnen den Abend aus, fährt Frau Paul mit dem Auto zu ihr in den Nachbarort.

An einem Donnerstagnachmittag fällt Frau Paul auf, dass ihr rechter Arm sich taub anfühlt. Sie denkt sich aber nicht viel dabei und empfängt ihre drei Freundinnen am frühen Abend zu einer Partie Doppelkopf. Plötzlich bekommt Frau Paul starke Kopfschmerzen und Sprachstörungen. Eine der Freundinnen fährt Frau Paul ins Krankenhaus. Dort steht bald fest: Frau Paul hat einen Schlaganfall erlitten.

Frau Paul wird zwei Wochen lang im Krankenhaus behandelt. Noch im Krankenhaus bekommt Frau Paul Frührehabilitationsmaßnahmen. Das heißt: Sie wird umfassend von Ergotherapeuten und Logopäden betreut. Die Tochter kommt und besucht ihre Mutter im Krankenhaus. Gemeinsam sprechen sie mit den behandelnden Ärzten und dem Sozialdienst. Mit Unterstützung des Sozialdienstes stellen sie einen Reha-Antrag bei der Krankenkasse der Mutter. Da die Ärzte davon ausgehen, dass Frau Paul dauerhaft Hilfe und Unterstützung benötigt, übernimmt die Mitarbeiterin des Sozialdienstes außerdem die Beantragung eines Pflegegrades bei der zuständigen Pflegekasse.

Frau Paul bekommt einen vorläufigen Pflegegrad.

Die Tochter lässt sich für zehn Tage von der Arbeit befreien, um für ihre Mutter da zu sein und sie bei allen weiteren Schritten zu unterstützen. Für diese Zeit erhält sie Pflegeunterstützungsgeld.

Die Krankenkasse bewilligt den Reha-Antrag und übernimmt die Kosten. Frau Paul kann ein paar Tage nach ihrem Krankenhausaufenthalt die Reha beginnen. Die Reha tut Frau Paul gut und sie macht einige Fortschritte. Als Folge des Schlaganfalls spricht Frau Paul jedoch undeutlich, ihr rechter Arm ist gelähmt und das Gehen fällt ihr schwer. Sie möchte aber auf jeden Fall weiter zu Hause wohnen bleiben. Um dies zu ermöglichen, sind noch einige Maßnahmen und Entscheidungen notwendig, bei denen ihre Tochter sie unterstützen möchte. Ihre Tochter spricht deshalb erneut mit ihrem Arbeitgeber und nimmt sich zwei Monate Pflegezeit, um sich erst einmal selbst um die Mutter zu kümmern.

Nach Abschluss der Reha kehrt Frau Paul in ihr Haus zurück. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) kommt zu einer Nachbegutachtung zu Frau Paul nach Hause, um festzustellen, was sie noch eigenständig erledigen kann und wo sie Unterstützung benötigt. Frau Paul erhält den Pflegegrad 3 (schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten).

Frau Paul und ihre beiden Kinder überlegen, wie die nötige Pflege und Unterstützung sichergestellt werden kann, wenn die Tochter wieder nach Hause zurück muss. Die Tochter fährt mit Frau Paul zu dem Pflegestützpunkt in ihrem Kreis. Dort lassen sie sich beraten. Sie erfahren, dass Frau Paul auch Anspruch auf einen zusätzlichen Entlastungsbeitrag von 125 Euro im Monat hat. Dieses Geld soll genutzt werden, um Frau Paul stärker im Alltag zu unterstützen. In der Nachbarschaft lebt Frau Schulz, die bereit wäre, Frau Paul zu helfen. Sie hat bereits einen Kurs für pflegende Angehörige besucht. Der ist Voraussetzung dafür, dass Frau Paul die verabredete Unterstützung als sogenannte Nachbarschaftshilfe mit den 125 Euro der Pflegekasse finanzieren kann. Zweimal die Woche kommt Frau Schulz nun zu Frau Paul und ist ihr im Haushalt, bei Einkäufen und kleineren Besorgungen behilflich.

Frau Paul und ihre Tochter entschließen sich, einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, der Frau Paul vor allem beim Waschen und Baden sowie beim An- und Ausziehen unterstützen soll. Sie hören sich in der Nachbarschaft und bei den Freundinnen von Frau Paul um und entscheiden sich für den nächstgelegenen Pflegedienst im Nachbarort.

Frau Paul bekommt weiter regelmäßig Besuch von ihren Freundinnen. Sie halten auch am Spielenachmittag am Donnerstag fest. Die Freundinnen unterstützen sie und holen sie zu den gemeinsamen Treffen ab. Eine der Freundinnen entschließt sich, selbst eine Schulung zu machen, weil sie sich auch in der Nachbarschaftshilfe (Unterstützung im Alltag) engagieren will.

Der Pflegestützpunkt hatte Frau Paul empfohlen, eine Tagespflege zu nutzen. Erst ist Frau Paul skeptisch, stellt dann aber fest: Die Tagespflege gefällt ihr gut. Immer dienstags wird sie morgens abgeholt und abends wieder zurückgebracht. Da sie sehr gesellig ist, knüpft sie bald neue Bekanntschaften und erfährt auch von einer Schlaganfall-Selbsthilfegruppe.

Frau Paul wird Mitglied dieser Selbsthilfegruppe. Der regelmäßige Austausch mit Gleichgesinnten hilft ihr, mit den Veränderungen in ihrem Leben umzugehen. Die angebotene Musiktherapie macht ihr großen Spaß. Außerdem gibt es eine Schlaganfall-Sportgruppe.

Seit Frau Paul den Schlaganfall erlitten hat, steht ihr Auto ungenutzt in der Garage. Sie verkauft daher ihr Auto. Doch für Arztbesuche oder andere Termine benötigt sie Fahrmöglichkeiten. Manchmal fährt sie mit Frau Schulz, manchmal nimmt eine ihrer Freundinnen sie mit. Frau Paul hört sich trotzdem nach einer Alternative um. Aus dem Ortsblatt erfährt sie von einem Bürgerbus. Der ist kostengünstig und eine Haltestelle ist ganz in ihrer Nähe.

Der Sohn von Frau Paul und seine Familie planen ihren nächsten Urlaub an einem See in der Nähe des Wohnorts der Mutter. Sie wollen dann die Zeit nutzen, sich zu informieren und gemeinsam zu planen, mit welchen kleinen Umbaumaßnahmen Frau Paul das Leben in ihrem Haus erleichtert werden kann. Da Frau Paul die Bewältigung der Stufen vor der Haustür schwer fällt, soll eine fest installierte Rampe eingebaut werden. Außerdem soll im Badezimmer die Badewanne durch eine ebenerdige Dusche ersetzt werden. Bei einem Telefonat mit dem Pflegestützpunkt erfahren sie, dass sie für diese Wohnraumanpassung Zuschüsse bei der Pflegekasse beantragen können.

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