Pflegeversicherung
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Seit dem 1. Januar 2017 ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wirksam. Anstelle der bisherigen drei Pflegestufen gibt es fünf Pflegegrade und ein neues Begutachtungsverfahren.
Pflegebedürftige Menschen erhalten gleichberechtigt Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie unter körperlichen Beschwerden leiden oder an einer Demenz erkrankt sind.
Die bisherigen Empfänger von Leistungen der Pflegeversicherung werden automatisch in das neue System übergeleitet.
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