Navigation und Service

Thema : Naturschutz

Bingo! – Die Umweltlotterie



Letzte Aktualisierung: 11.01.2024

Name des Förderprogramms:

Bingo! – Die Umweltlotterie

Zweck und Ziel der Förderung:

Die Zweckerträge aus der Lotterie Bingo! Die Umweltlotterie von NordwestLotto Schleswig-Holstein werden den Naturschutz-, Umwelt- und Entwicklungsorganisationen und weiteren Antragsberechtigten im Lande in Rahmen entsprechender Zuwendungen auf der Grundlage von Einzelentscheidungen des Vergaberates zur Verfügung gestellt. Das Land Schleswig-Holstein gewährt nach Maßgabe der Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für Ausgaben, die für die Verwirklichung von Projekten, die im Sinne der Agenda 2030 die nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein und weltweit zum Ziel haben.

Rechtsgrundlage:

Förderrichtlinie zur Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie für Umwelt und Entwicklung in Schleswig-Holstein - Bingo! Die Umweltlotterie (PDF, 2MB, Datei ist nicht barrierefrei)


Was wird gefördert?

Gefördert werden Projekte des Natur-, Umwelt- und Tierschutzes, der Natur- und Umwelterziehung und der Natur- und Umweltbildung, der Entwicklungszusammenarbeit und zum Globalen Lernen.

Wer wird gefördert? / Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind schleswig-holsteinische Vereine, Initiativen, Gesellschaften, Verbände, private Stiftungen und kirchliche Einrichtungen.

Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Die Projekte werden durch nicht rückzahlbare Zuwendungen gefördert, deren Laufzeit zwei Jahre nicht überschreitet. Zum Projekt gehören Konzepte, Vorbereitungen, Durchführungen mit Investitions- und Personalkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Monitoring und Dokumentation. Ein Eigenanteil von mindestens 15 % ist erforderlich, der teilweise unbar erbracht werden kann.

Art und Höhe der Förderung

Eine Zuwendung wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Wie ist das Antragsverfahren? / Wie erfolgen Antragstellung und Auszahlung?

Der Antrag ist auf einem Antragsformular an Bingo-Projektförderung, Mühle Westeraccum, 26553 Dornum, Telefon 04933/9911-19 zu richten. Der Bingo! Die Umweltlotterie Vergaberat entscheidet in vierteljährlichen Sitzungen über die Anträge. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie den Nachweis der Verwendung gelten neben den Förderrichtlinien die VV zu § 44 LHO.

Zum Antragsformular

Ansprechpartner:

Bingo-Projektförderung
Mühle Westeraccum
26553 Dornum
Telefon: 04933 9911-19 (Frau Dr. Kirsten Madena)
Telefax: 04933 9911-29
www.projektfoerderung.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon