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Thema : Naturschutz

Grundsätzliches

Letzte Aktualisierung: 21.04.2015

Biologische Vielfalt

Zentrale Aufgabe des Naturschutzes ist es, Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume zu erhalten. Die Biologische Vielfalt ist wesentlich für die Lebenserhaltung unserer Biosphäre und damit auch für die Lebensgrundlagen des Menschen. Wo immer möglich, soll ihr Schutz im Mittelpunkt der Naturschutzarbeit stehen.

In Schleswig-Holstein ist mehr als die Hälfte der Tier- und Pflanzenarten, der Pflanzengesellschaften sowie der naturnahen Biotope als gefährdet einzustufen. Auch wenn in den letzten Jahren vielfältige Maßnahmen bei einigen Arten erfreulicherweise zu einer Trendwende geführt haben, muss festgestellt werden, dass für die Mehrzahl der in Schleswig-Holstein gefährdeten heimischen Tier- und Pflanzenarten nur noch ein Restbestand naturbetonter Lebensräume zur Verfügung steht. Auch die ökologisch bedeutsamen Kulturbiotope im land- und forstwirtschaftlich genutzten Bereich sowie im Siedlungsraum wurden so stark verändert, dass sie heute für die Mehrzahl der früher typischen Arten nicht mehr als Lebensräume geeignet sind.


Biotopverbund

Das System ehemals eng verwobener Lebensräume ist heute in isolierte und allein kaum überlebensfähige Einzelteile zerschnitten, die durch Barrieren wie beispielsweise Straßen voneinander getrennt sind. Eine Ausbreitung von Arten und auch der notwendige Individuenaustausch zwischen verschiedenen Einzelpopulationen ist so, wenn überhaupt, nur sehr schwer möglich.

Es ist deshalb ein wesentliches Ziel des Naturschutzes, zur Sicherung und dauerhaften Entwicklung des noch verbliebenen Arten- und Biotopbestandes ein funktionierendes Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem auf mindestens 10 Prozent der Landesfläche zu schaffen. Neben den landesweit und national bedeutenden Gebieten wird ein wesentlicher Teil dieser Flächen der schleswig-holsteinische Anteil an dem europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 sein.


Natur als Erholungsraum

Natur und Landschaft sollen aber auch als Erholungsraum für den Menschen wichtige Funktionen erfüllen. Eine intakte Natur und Kulturlandschaften in ihren für den jeweiligen Naturraum typischen Ausprägungen sind für das Wohlbefinden des Menschen unerlässlich, sie bereichern unser aller Leben und bestimmen ganz maßgeblich unsere Lebensqualität.

Und so sind auch die Ansprüche der Erholungsnutzung an Natur und Landschaft groß. Mehr noch: bestimmte Ausprägungen von Natur und Landschaft bilden die Voraussetzung für die verschiedensten Freizeitaktivitäten, wie Schwimmen, Segeln, Surfen oder Kanufahren. Dabei sind die Störungen von Natur und Landschaft je nach Ausgangssituation sowie Art und Umfang der Freizeit- und Erholungsnutzung sehr unterschiedlich.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume befasst sich mit dem Thema an der Schnittstelle zwischen Erholungsnutzung und dem Schutz von Natur und Landschaft. Einerseits soll die Landschaft als Erholungsraum attraktiv und zugänglich bleiben, andererseits sind in besonders empfindlichen Bereichen Lenkungs- oder auch Ordnungsmaßnahmen erforderlich.


Wälder

Wälder haben eine große Bedeutung für Natur und Landschaft. Neben ihrer quasi unsichtbaren, aber eminent wichtigen Funktion etwa im Wasser- und Klimaschutz haben sie einen hohen Stellenwert beim Arten- und Biotopschutz sowie bei der Erholung. Näheres zu diesem Lebensraum erfahren Sie im Themenbereich Wald.


Handlungsprinzipien

Um zu konkreten Zustandsverbesserungen von Natur und Landschaft zu kommen, orientiert sich unsere Arbeit im wesentlichen an drei Prinzipien:

  • Vorsorgeprinzip
    Wo immer möglich möchten wir im Vorfeld von Entwicklungen Einfluss nehmen, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu vermeiden oder zumindest zu vermindern.
  • Verursacherprinzip
    Derjenige, dem Umweltbeeinträchtigungen zuzurechnen sind, muss auch für die Beseitigung beziehungsweise Verminderung oder für den Ausgleich aufkommen. Damit wollen wir erreichen, dass zumindest der Status-quo gesichert wird.
  • Kooperationsprinzip
    Wir bemühen uns um Konsens und wollen unsere Ziele verstärkt über Angebote eines vertraglichen Miteinanders umsetzen. Neben ordnungsrechtlichen Maßnahmen gewinnen so der Vertrags-Naturschutz und freiwillige Vereinbarungen an Bedeutung. Naturschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes erfolgreich bewältigt werden kann.

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