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Thema : Naturschutz

Förderung von Maßnahmen in den Naturparken des Landes Schleswig-Holstein



Letzte Aktualisierung: 01.01.2023

Förderung von Maßnahmen in den Naturparken des Landes Schleswig-Holstein

Das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) unterstützt die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten in den Naturparken durch Förderungen über die "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Naturparken". Ziele der Zuwendungen sind insbesondere die nachhaltige Sicherung sowie die Entwicklung und Pflege des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes, der Lebensräume und – bedingungen der heimischen Flora und Fauna und der natürlichen Erholungs- und Naturerlebniseignung der Naturparke sowie die Bewahrung der charakteristischen Landschaften Schleswig-Holsteins. Hierunter fallen z.B. naturschutzfachliche Maßnahmen, wie Anlage von Gehölzpflanzungen und Knicks, Renaturierung schutzwürdiger Bereiche, Anlage von Pflanz- und Blühstreifen sowie Schaffung oder Wiederherstellung von lokalen Biotopverbundstrukturen.

Zudem beraten die Referate 50 und 53 des MEKUN die Naturparke hinsichtlich ihrer Fördermöglichkeiten und der fachlichen Maßnahmenplanung. Anträge auf Förderung werden vom MEKUN fachlich und förderrechtlich geprüft bzw. finanziert. Gleichzeitig begleitet das MEKUN die ordnungsgemäße Ausführung.

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Naturparke

Förderung von Naturparken

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