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Thema : Müll im Meer

Meeresstrategierahmenrichtlinie

Letzte Aktualisierung: 30.11.2022

Inhalt und Ziele

Am 15. Juli 2008 trat die EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Kraft. Damit wird erstmals ein einheitlicher Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgegeben. Gleichzeitig stellt die MSRL die Umweltsäule der europäischen Meerespolitik (Blaubuch zur integrierten Meerespolitik) dar. Nach der Wasserrahmenrichtlinie dehnt die EU ihre Gewässerpolitik damit auf alle europäischen Gewässer aus.

Die Meere der Welt stellen die Grundlage unseres Lebens dar und bilden das größte zusammenhängende Ökosystem der Erde. Gleichzeitig sind der Druck auf die natürlichen Ressourcen, die Inanspruchnahme der Meeresökosysteme und die Belastung der Meeresumwelt weiterhin hoch. Ziel der MSRL ist es, in Europa saubere, gesunde und produktive Meere zu erhalten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand zu erreichen.

  • Der gute Zustand ist wie folgt definiert:
    Ökologisch vielfältige und dynamische Ozeane und Meere, die im Rahmen ihrer jeweiligen Besonderheiten sauber, gesund und produktiv sind und deren Meeresumwelt auf nachhaltigem Niveau genutzt wird, sodass die Nutzungs- und Betätigungsmöglichkeiten der gegenwärtigen Generationen erhalten bleiben. (Art. 3 Nr. 5 MSRL)

Was die MSRL zudem auszeichnet, ist der Ökosystemansatz. Dieser Ansatz beruht auf der Erkenntnis, dass Maßnahmen im Kontext des gesamten Ökosystems und seinen Wechselwirkungen zu bedenken sind. Es ist folglich denkbar ineffektiv, nur eine Komponente des Systems zu verbessern, ohne diese im Kontext ihrer Wechselwirkungen mit den übrigen Komponenten des Systems zu sehen.

Jeder Mitgliedstaat muss für seine Meeresgewässer Strategien entwickeln. Die Mitgliedstaaten müssen dabei sicherstellen, dass ihre Meeresstrategien und deren Bestandteile innerhalb der in der Richtlinie festgelegten Meeresregionen und –unterregionen abgestimmt werden und kohärent sind.

Die Umsetzung der einzelnen Schritte folgt dabei 6-Jährigen Zyklen, wie in nachstehender Abbildung veranschaulicht ist.

Umsetzungsschritte, inkl. Bestandteile der Meeresstrategien
Umsetzungsschritte, inkl. Bestandteile der Meeresstrategien

Geltungsbereich und Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen

Die MSRL verfolgt einen integrativen Ansatz im Meeresschutz. Dieser Ansatz bedeutet zum einen, dass der Meeresschutz stärker in die verschiedenen Politikbereiche einbezogen werden soll und zum anderen, dass der Meeresschutz in der europäischen Meerespolitik stärker integriert wird

Die Meeresumwelt wird erheblich von anderen Politikbereichen der EU beeinflusst, u.a. von der gemeinsamen Fischereipolitik und der gemeinsamen Agrarpolitik. Durch die MSRL wird europaweit ein transparenter und einheitlicher Rechtsrahmen zum Schutz der Meeresumwelt vorgegeben. Dieser soll, zusammen mit der Vorgabe einer zwischen den Meeresregionen abgestimmten Bearbeitung, die Mitgliedstaaten anhalten, bei der Planung und Durchführung der Maßnahmenprogramme einen einheitlichen Handlungsrahmen aufzustellen.

Durch ihren ganzheitlichen Ansatz ist die MSRL thematisch sehr umfassend aufgestellt und weist somit zahlreiche räumliche und inhaltliche Überschneidungen mit weiteren Abkommen und Richtlinien auf bzw. bildet eine Klammer um diese und füllt Lücken im bestehenden Schutzregime aus.

Für die Umsetzung der MSRL bedeutet dies, dass Synergien genutzt werden können, da viele Teilaspekte der MSRL schon durch bereits bestehende Monitoring- oder Maßnahmenprogramme abgedeckt werden.

Schematische Darstellung der inhaltlichen Zusammenhänge einzelner Richtlinien und Übereinkommen mit Bezug zum Meeresschutz im räumlichen Überlappungsbereich von WRRL und MSRL
Schematische Darstellung der inhaltlichen Zusammenhänge einzelner Richtlinien und Übereinkommen mit Bezug zum Meeresschutz im räumlichen Überlappungsbereich von WRRL und MSRL

Insofern sind neben Grundlagen der regionalen Meeresübereinkommen die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die EG-Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und die EG-Flora-Fauna-Habitatrichtlinie (FFH-RL) die wesentliche Ausgangsbasis für die Umsetzung der MSRL. Um Doppelarbeit zu verhindern, ist hierfür auf allen Arbeitsebenen eine enge Abstimmung und Zusammenarbeit notwendig.

Schematische Darstellung des Geltungsbereiches relevanter EG-Richtlinien in den Küstengewässern
Schematische Darstellung des Geltungsbereiches relevanter EG-Richtlinien in den Küstengewässern

Stand der Umsetzung und Schleswig-Holsteins Verantwortung

Die Aufgaben des Meeresschutzes betreffen in vielfältiger Weise den Bund und die Küstenländer. Nur in gemeinsamer Anstrengung können die Ziele des Meeresschutzes erreicht werden. In Deutschland wird die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) daher vom Bund und den Küstenländern gemeinschaftlich im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) und ihrer Strukturen umgesetzt.

Nähere Informationen dazu sowie die aktuellen Berichtsdokumente finden Sie auf der Internetseite der BLANO: https://www.meeresschutz.info/blano.html

Die Grundlagen für die Umsetzung der MSRL in Deutschland wurden 2012 mit der Anfangsbewertung, der Beschreibung eines guten Umweltzustands und der Festlegung von Umweltzielen, jeweils für die Nordsee und für die Ostsee, geschaffen (§ 45c bis e WHG). 2014 wurde der Bericht zum zukünftigen Monitoringprogramm an die EU-Kommission übermittelt (§ 45f WHG). Anfang 2016 wurde als letzter Schritt des ersten Berichtszyklus der MSRL das Maßnahmenprogramm erstellt (§ 45h WHG).

2018 startete der zweite Berichtszyklus, in dem alle Umsetzungsschritte aktualisiert und überprüft werden.

Zustandsbewertung, Beschreibung des guten Umweltzustandes der Meeresumwelt, Formulierung der Umweltziele

Der zweite Berichtszyklus startete Ende 2018 mit Bericht an die EU über die aktualisierte Bewertung des Zustands der deutschen Nord- und Ostseegewässer (Art. 8 MSRL), die Beschreibung des guten Umweltzustands (Art. 9 MSRL) und die Festlegung von Umweltzielen (Art. 10 MSRL) gemäß § 45j i.V.m. §§ 45c, 45d und 45e WHG

Deskriptoren gem. Anhang I MSRL
Deskriptoren gem. Anhang I MSRL

Anhand von 11 sogenannten Deskriptoren werden der aktuelle Zustand der Meeresumwelt (Ist-Zustand) beschrieben sowie der gute Zustand (Soll-Zustand) definiert. Die Deskriptoren berücksichtigen die Gesamtheit der Strukturen, Prozesse und Verhältnisse im Ökosystem der Meere.

Aus dem Vergleich des aktuellen Zustands mit dem definierten guten Zustand, leitet sich der Handlungsbedarf ab und werden Umweltziele beschlossen, welche Handlungsgrundlagen für die Erreichung des Guten Zustands darstellen.

Die aktuellen Berichte sind unter https://www.meeresschutz.info/berichte-art-8-10.html abrufbar. Im Ergebnis zeigen sie, dass die marine biologische Vielfalt und die Meeresökosysteme auch im Zeitraum 2011–2016 zu hohen Belastungen ausgesetzt waren. Eine Vielzahl anthropogener Belastungen drückt sich in Beeinträchtigungen der Qualität und des Vorkommens von Lebensräumen sowie der Verbreitung und Häufigkeit von Arten aus. Die von Deutschland zu bewirtschaftenden Nord- und Ostseegewässer erreichen somit insgesamt den guten Zustand bislang nicht. Um diesen zu erreichen, bedarf es fortgesetzter Anstrengungen.

Erstellung und Durchführung von Überwachungsprogrammen

Die MSRL-Überwachungsprogramme (Monitoring) dienen der fortlaufenden Ermittlung und Bewertung des Zustands der Meeresgewässer. Dazu müssen langfristig und routiniert Daten erhoben und ausgewertet werden.

Gemäß Artikel 11 MSRL sollen "die Überwachungsprogramme innerhalb der Meeresregionen und -unterregionen untereinander kompatibel sein und auf einschlägigen Bewertungs- und Überwachungsbestimmungen, die in den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft, einschließlich der Fauna-Flora-Habitat-(FFH) Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie (VRL), oder in internationalen Übereinkommen festgelegt sind, beruhen und mit diesen vereinbar sein".

Die erste Berichterstattung zu den Überwachungsprogrammen gemäß Art. 11 MSRL erfolgte zum 15. Oktober 2014, eine Aktualisierung wurde 2020 vorgenommen und an die EU-KOM berichtet. Diese Berichte können auf www.meeresschutz.info/berichte-art-11.html eingesehen werden.

Aufstellung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme

Auf Grundlage der Zustandsbewertung und der Umweltziele werden die Maßnahmenprogramme als letzter Schritt im Umsetzungszyklus der MSRL, mit dem Ziel einen guten Umweltzustand der deutschen Küsten- und Meeresgewässer in Nord- und Ostsee zu erreichen oder zu erhalten.

Die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der Bund (BMUV, BMEL) haben ein erstmals gemeinsames Maßnahmenprogramm für 2016–2021 erstellt.

Nunmehr wurde es für den Zeitraum 2022 bis 2027 aktualisiert und am 30.06.2022 an die EU berichtet. Das Maßnahmenprogramm steht hier zum Download bereit: https://www.meeresschutz.info/berichte-art13.html

Das Programm berücksichtigt den Beitrag, den bestehende nationale Maßnahmen im Rahmen der europäischen Umweltrichtlinien (z.B. Wasserrahmenrichtlinie oder Natura 2000) sowie regionaler und internationaler Vereinbarungen zur Zielerreichung der MSRL haben.

Gemäß Art. 18 MSRL wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 29. April 2019 ein Zwischenbericht mit Angaben zu den bei der Durchführung des Programms erzielten Fortschritten an die EU-Kommission übermittelt. Die Berichterstattung erfolgte ausschließlich elektronisch. Nach MSRL und WHG unterliegt die Berichterstattung nach Art. 18 MSRL nicht der Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Bericht ist unter diesem Link abrufbar. Er zeigt, dass die Umsetzung der Maßnahmen des ersten Zyklus (2016–2021) voranschreitet, aber nur wenige Maßnahmen bisher abgeschlossen werden konnten. Es sind somit weitere Anstrengungen erforderlich, um die geplanten Maßnahmen vollständig umzusetzen und einen guten Zustand unserer Meere zu erreichen. 

Das aktualisierte Maßnahmenprogramm führt die 31 Maßnahmen des ersten Zyklus fort und sieht eine Intensivierung ihrer Umsetzung vor. Zudem sieht es 21 zusätzliche Maßnahmen vor. Diese zusätzlich geplanten MSRL-Maßnahmen greifen auch die Empfehlungen der EU-Kommission zur Schließung von Handlungslücken im Maßnahmen-programm 2016–2021 auf. Die aktualisierte Maßnahmenplanung berücksichtigt ebenfalls die Fortschreibung des HELCOM-Ostseeaktionsplans und der OSPAR-Nordostatlantik-Umweltstrategie für die nächste Dekade sowie, soweit möglich, die MSRL-Maßnahmenplanung der anderen Nord- und Ostseeanrainerstaaten. Dies trägt dazu bei, über Synergien, Schnittstellen und gemeinsame Maßnahmen ein kohärenteres und wirksameres Management der Meeresgewässer in den beiden Meeresregionen zu erreichen.

Die geplanten Maßnahmen adressieren sieben Handlungsfelder, die auf den sieben übergeordneten nationalen Umweltzielen (UZ) für die deutschen Nord- und Ostseegewässer basieren und gleichzeitig auf die wesentlichen Belastungen der Meeresgewässer gerichtet sind:

  • Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung
  • Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe
  • Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten
  • Meere mit nachhaltig und schonend genutzten Ressourcen
  • Meere ohne Belastung durch Abfall
  • Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge
  • Meere mit natürlicher hydromorphologischer Charakteristik
Deckblatt Broschüre "Meeresschutz in Schleswig-Holstein"
Deckblatt Broschüre "Meeresschutz in Schleswig-Holstein"

In dieser Broschüre sind die Maßnahmen des aktualisierten MSRL-Maßnahmenprogramms mit einem besonderen Fokus auf die Umsetzung und Aktivitäten des Meeresschutzes in Schleswig-Holstein im Überblick dargestellt.

Broschüre "Meeresschutz in Schleswig-Holstein"

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