Minderheiten in Schleswig-Holstein -
Minderheitenpolitik
Seit 1986 legt die Landesregierung dem Schleswig-Holsteinischen Landtag in jeder Legislaturperiode einen Minderheitenbericht vor. Um den Minderheiten und Volksgruppen einen Ansprechpartner zu geben, wurde 1988 der erste Grenzlandbeauftragte des Ministerpräsidenten berufen. In der Landesverfassung sind der Schutz und die Förderung der Minderheiten und Volksgruppen seit 1990 verankert. Die Sprachen der Minderheiten und Volksgruppen in Schleswig-Holstein sind zudem durch die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen geschützt, die in Deutschland 1999 in Kraft getreten ist.