Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 ist die Landeskasse als zugeordnetes Amt im Geschäftsbereich des Finanzministeriums errichtet worden.
Zuständig ist die Landeskasse insbesondere für die Annahme und Leistung aller Zahlungen nichtsteuerlicher Art für das Land Schleswig-Holstein sowie für die Buchführung und Rechnungslegung.
Sie nimmt die Aufgaben der Hinterlegungskasse nach dem Hinterlegungsgesetz wahr und ist Vollstreckungsbehörde nach dem Landesverwaltungsgesetz für Einnahmen nichtsteuerlicher Art und für Ansprüche der Justizbehörden des Landes Schleswig-Holstein.
Jährlich wickelt die Landeskasse mit ihren etwa 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ca. 50.000 Geschäftsvorfälle des gesamten Zahlungsverkehrs des Landes ab. Etwa 400.000 Buchungen des Elektronischen Kontoauszuges und durchschnittlich 29.000 Vollstreckungsfälle werden in der Landeskasse pro Jahr abgearbeitet.
Hinweis: Aufgrund eines sehr starken Telefonaufkommens kann es derzeit in der Landeskasse zu längeren Wartezeiten in der Gesprächsannahme kommen. Wir bitten um Ihre Geduld.
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