Dem Land obliegt es, der Bundesregierung bzw. der EU-Kommissionen über die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie zu berichten.
Die meisten Gemeinden haben bei der Lärmkartierung und Aktionsplanung ähnliche Probleme und Fragestellungen, z. B. welche Verfahrensschritte notwendig sind und welchen inhaltlichen Anforderungen ein Aktionsplan genügen muss. Auch haben sich in der Vergangenheit deutliche Effizienzgewinne bei einer zentralen Lärmkartierung und Erarbeitung von Materialien für die Mitwirkung der Öffentlichkeit gezeigt.
Daher hat das MEKUN (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur) eine Projektgruppe im LfU (Landesamt für Umwelt) eingerichtet mit der Aufgabe, die Gemeinden bei der Überprüfung und Überarbeitung von Lärmkarten und Aktionsplänen zu unterstützen.