Für Haupteisenbahnstrecken der Deutschen Bahn AG (ca. 470 km) erfolgt die Ausarbeitung der Lärmkarten durch das Eisenbahn-Bundesamt, für die Bahnstrecken der AKN Eisenbahn GmbH durch das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Schleswig-Holstein und für den Flughafen Fuhlsbüttel durch die Freie und Hansestadt Hamburg.
Ballungsräume
Hinzu kommen die Hansestadt Lübeck und die Landeshauptstadt Kiel als Ballungsräume. In Ballungsräumen ist der Umfang der zu kartierenden Straßen erweitert und es sind zusätzlich Lärmkarten für Häfen und einige wenige Industriegelände auszuarbeiten.