Rechtsgrundlagen
Hier finden Sie die konsolidiert Fassung:
Die Umsetzung der Richtlinie in Bundesrecht erfolgte mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1865 - § 47 a-f BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 - 34. BImSchV).
- Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm mit Änderung des § 47 a-e des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) mit anschließenden Änderungen
- Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
Für die Ausarbeitung der Lärmkarten wurden EU-weit einheitliche Berechnungsverfahren erarbeitet, die seit dem Jahr 2019 anzuwenden sind.
Für die praktische Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden von der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Vollzugshilfen erarbeitet. Sie können von den Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein als Erkenntnisquelle für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie herangezogen werden.