Wie geht’s los?
Um den zur Verfügung stehenden Zeitrahmen für die Aktionsplanung umfassend zu nutzen, sollten in den Gemeinden frühzeitig die notwendigen administrativen Vorbereitungen getroffen werden. Die gemeindlichen Gremien sollten informiert, die verwaltungsinternen Zuständigkeiten und Abläufe geklärt und gegebenenfalls in den anstehenden Haushaltsberatungen Mittel eingeworben werden.
Ein dauerhafter Ansprechpartner oder Koordinator in der Gemeinde ist sinnvoll. Zur Steuerung eines umfangreicheren Planungsprozesses kann zudem ein Projektmanagement geeignet sein.
Die Aktionsplanung sollte mit Blick auf die Verpflichtung, den Plan bei bedeutsamen Entwicklungen, ansonsten alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten (§ 47 d Abs. 5 BImSchG), als ein mit anderen Planungen vernetzter Planungsprozess über mehrere Jahre angelegt sein und fortentwickelt werden.