Und danach?
Wesentliche Informationen eines Aktionsplans gemäß Anhang VI der Umgebungslärmrichtlinie sind der Europäischen Kommission über das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mitzuteilen. Über Vorgaben für diese Berichterstattung an die EU (Termine, Form und Inhalt) werden die Gemeinden über das MELUND informiert. Die im Aktionsplan festgeschriebenen Umsetzungsprozesse und Zuständigkeiten sind in der anschließenden Realisierungsphase weiter zu überprüfen.
Dazu kann beispielsweise in regelmäßigen Abständen die Umsetzung der Maßnahmen zeitlich und inhaltlich geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Ein Hauptaugenmerk sollte auf die Beachtung des Aktionsplans bei allen anderen lärmrelevanten Planungen gelegt werden. So verbessern sich die Chancen für eine erfolgreiche Umsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen.