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Thema : Lärmschutz

Häufige Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Umgebungslärm

Letzte Aktualisierung: 21.06.2022

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Was ist Umgebungslärm?

Unter "Umgebungslärm" werden belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien gefasst, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden. Das ist Lärm, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.

Dies umfasst nicht Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst oder durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen verursacht wird, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in Militärgebieten zurückzuführen ist.

Für welche Straßen wurden Lärmkarten ausgearbeitet?

Lärmkarten wurden für Hauptverkehrsstraßen ausgearbeitet. Das sind Autobahnen, Bundes- und Landestraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr. Dazu kommen sonstige Straßen in den Ballungsräumen Kiel und Lübeck.

Bei der Kartierung 2022 wurde den Gemeinden erstmalig angeboten, weitere Straßen mit besonderer Bedeutung für die Lärmaktionsplanung über den gesetzlichen Mindestumfang hinaus in die Lärmkartierung gegen Kostenerstattung aufzunehmen.

Warum finde ich keine detaillierten Informationen über meine Gemeinde?

Nicht alle Gemeinden sind von Hauptlärmquellen oberhalb der rechtlich vorgegeben Schwellenwerte von Umgebungslärm betroffen.

Wer erstellt die Lärmkarten für Eisenbahnen?


Lärmkarten für Haupteisenbahnstrecken des Bundes werden vom Eisenbahn-Bundesamt (dort: Umgebungslärmkartierung) ausgearbeitet. Für die nicht bundeseigenen Bahnen (z. B. die Strecken der AKN Eisenbahn GmbH) sind grundsätzlich die Gemeinden zuständig. Die Lärmkarten werden vom Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU) ausgearbeitet.

Was ist mit Lärmkarten für den Fluglärm?


Flughäfen mit über 50.000 Starts und Landungen gelten als Großflughäfen und werden von der Lärmkartierung erfasst. In Schleswig-Holstein liegt nur der Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel oberhalb dieser Schwelle.

Was ist mit Nachbarschaftslärm?

Geräusche, die durch Tätigkeiten von Privatpersonen in der Nachbarschaft hervorgerufen werden und störend oder belästigend wirken, werden als Nachbarschaftslärm bezeichnet. Darunter fällt z.B. laute Musikwiedergabe, eine Party, Heimwerkerarbeiten in der Wohnung oder im Garten. Der Lärm wird nicht dem Umgebungslärm zugerechnet und nicht berücksichtigt.

Wurde Freizeitlärm und Lärm von Sportanlagen berücksichtigt?

Lärm von Freizeitanlagen (Anlagen, die von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden, z.B. Vergnügungsparks, Abenteuer-Spielplätze, Rummelplätze, Hundedressurplätze, Musikdarbietungen auch auf Anlagen, die sonst der Sportausübung dienen) und auch Lärm von Sportanlagen kann innerhalb von Ballungsräumen berücksichtigt werden, soweit er einen erheblichen Beitrag zur Lärmbelastung liefert. In den vorliegenden Lärmkarten wurde Freizeitlärm und Lärm von Sportanlagen nicht berücksichtigt.

Warum wird so wenig Industrie- und Gewerbelärm in den Karten dargestellt?


Es werden Lärmkarten für Gelände mit bestimmten industriellen Tätigkeiten in den Ballungsräumen Kiel, und Lübeck ausgearbeitet. Zudem werden Häfen mit einem Umschlag von mehr als 1,5 Millionen Tonnen pro Jahr betrachtet.

In Frage kommende Anlagen werden einzeln auf Grundlagen vorliegender Sachverständigengutachten und der Erkenntnisse aus der Anlagenüberwachung des Landesamtes für Umwelt (LfU) nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz untersucht. Bei der Mehrzahl der Anlagen liegen die Lärmbelastungen in der Nachbarschaft unterhalb einer Belastung von 45 dB(A) nachts und 55 dB(A) tags. In den Lärmkarten erscheinen diese Belastungen deshalb nicht.

Wie werden Lärmbelastungen ermittelt?

Die Lärmbelastungen werden berechnet, da Messungen nicht in dem für die Karten notwendigen Umfang zu vertretbaren Kosten durchgeführt werden können. Eingeflossen sind insbesondere die Verkehrsdaten und Abschirmungen durch Gebäude oder Schallschutzeinrichtungen. Die Datengrundlagen sind unter dem Punkt Erstellung der Lärmkarten und die Berechnungsvorschriften unter Rechtsgrundlagen zu finden.

Wer hat die Aufgabe, der Lärmbelastung in meiner Gemeinde entgegenzuwirken?

Die Aufstellung des Lärmaktionsplans ist Aufgabe der Gemeinde. Die Umsetzung einzelner Lärmminderungsmaßnahmen kann auch Aufgabe anderer Stellen sein. Dies können z.B. Straßenverkehrsbehörden oder als Baulastträger für einzelne Hauptverkehrsstraßen der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr sein. Ein Einvernehmen über die Maßnahmen im Aktionsplan ist daher wichtig.

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