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Thema : Lärmschutz

EG-Richtlinie


Mit der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat die Europäische Union ein Konzept vorgegeben, Lärmauswirkungen zu erfassen und ihnen entgegen zu wirken.

Letzte Aktualisierung: 02.06.2022

Die wesentlichen Ziele sind:

  • die Ermittlung und Darstellung der Belastung durch strategische Lärmkarten,
  • Bewertung und soweit erforderlich Vermeidung oder Verminderung von Belastungen durch Aktionspläne.

Die Information der Öffentlichkeit über vorhandene Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung sind dabei von zentraler Bedeutung.

Mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1794 - § 47 a-f BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 - 34. BImSchV) erfolgte die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht.

Zeitliche Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie

Lärmkarten sind alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf auszuarbeiten für:

  • Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
  • Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr
  • Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr
  • Großflughäfen mit mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr

Lärmkarten werden mindestens alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Erstellung überprüft und bei Bedarf überarbeitet, das heißt aktuell zum 30. Juni 2022.

Lärmaktionspläne werden bei bedeutsamen Entwicklungen der Lärmsituation, ansonsten jedoch alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Die nächste Überprüfung erfolgt ausnahmsweise nach sechs Jahren zum 18. Juli 2024.

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