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Thema : Kulturförderung

Theater und Freie Darstellende Künste


Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die professionellen Freien Darstellenden Künste in Schleswig-Holstein und deren Angebote zu sichern und zu stärken. Professionelle freie Theater, Theatergruppen sowie Einzelkünstlerinnen und Einzelkünstler der Freien Darstellenden Künste können eine Förderung erhalten.

Letzte Aktualisierung: 08.12.2023

Institutionelle Landesförderung für private und freie Theater

Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind professionelle Theater (Berufstheater mit sozialversicherten Ensemblemitgliedern) mit einem eigenen Ensemble, die regelmäßig Aufführungen und Neuinszenierungen anbieten. Bei Theatern mit fester Spielstätte wird zudem eine angemessene regelmäßige Förderung der jeweiligen Kommunen vorausgesetzt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Dem Antrag muss ein künstlerisches Konzept für den Förderzeitraum beigefügt werden. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sitz des Theaters ist Schleswig-Holstein
  • Spielbetrieb seit mindestens 4 Jahren
  • professionelles eigenes Ensemble (Nachweis über Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, keine Amateur- und Bespieltheater) oder als Produktionshaus Zusammenarbeit mit professionellen Künstlerinnen und Künstlern
  • eigene Spielstätte
    • jährlich mindestens 80 Aufführungen des eigenen Ensembles pro Jahr, überwiegend in Schleswig-Holstein, Nachweis auch für die letzten vier Jahre
    • in den vergangenen 4 Jahren mindestens 4 Neuinszenierungen
    • angemessene finanzielle Förderung der zuständigen Kommune
  • Tourneetheater
    • in den vergangenen 4 Jahren mindestens 30 Aufführungen des eigenen Ensembles pro Jahr, davon mindestens die Hälfte in Schleswig-Holstein

Wer trifft die Auswahl?
Die Auswahl aus den eingegangenen Bewerbungen trifft eine Fachjury, die von der Kulturministerin berufen wird.

Wie kann man sich bewerben?
Als Bewerbungsunterlagen sind Nachweise zur Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen und ein künstlerisches Konzept mit den künstlerischen Planungen und Zielen für einen Zeitraum von drei Jahren vorzulegen. Einzureichen sind ferner aussagekräftige Aufführungs- bzw. Probenmitschnitte. Gerne kann auch auf bereits online verfügbares Material verwiesen werden. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinie, die Sie hier einsehen können.

Ihre Bewerbung richten Sie bitte online an E-Mail: christine.dammann@bimi.landsh.de

Es wird darauf hingewiesen, dass sich Fördermodalitäten in der auf die Bewerbung folgenden Förderperiode gegenüber denen der geltenden Förderrichtlinie verändern können.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dammann gern auch telefonisch zur Verfügung unter 0431 988-5748.

Wann endet die Bewerbungsfrist?
Die Bewerbungsfrist für die neue Förderperiode ab 2025 endet am 15. Januar 2024. 

Förderung von Projekten der Freien Darstellenden Kunst

Die Landesregierung unterstützt die professionellen Freien Darstellenden Künste in Schleswig-Holstein über die institutionelle Förderung hinaus auch durch die Förderung von Projekten.

Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können Theaterproduktionen, Tanzproduktionen, oder Figurentheaterproduktionen, aber auch Festivals, Stipendienprogramme und Workshops.

Wer kann gefördert werden?
Gefördert werden können professionelle freie Theater, professionelle Künstlerinnen und Künstler der Freien Darstellenden Künste sowie nicht auf Gewinnorientierung ausgerichtete Veranstalter von professionellen Festivals der Freien Darstellenden Künste.

Wie muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss einen Projektvorschlag im Bereich der Freien Darstellenden Künste mit den künstlerischen Planungen und Zielen sowie einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Bitte nutzen Sie zur Antragstellung das elektronisch ausfüllbare Antragsformular. Bitte beachten Sie die Förderrichtlinie, die Sie hier einsehen können.

Ihren Antrag senden Sie bitte per E-Mail an christine.dammann@bimi.landsh.de

Bitte fordern Sie unter dieser Mailadresse das Excel-Formular für einen Kosten- und Finanzierungsplan an.

Wann endet die Antragsfrist?
Anträge auf Projektförderung können jährlich zum 15. Januar und 31. August gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass bereits begonnene Projekte nicht mehr gefördert werden können. Eine rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Projektes ist daher unerlässlich.

Besteht ein Anspruch auf Förderung?
Über den Antrag entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Empfehlung einer Fachjury nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.

 

Konzeptionsförderung für die Freien Darstellenden Künste

Mit dem Ziel der Profilierung und Professionalisierung vergibt das Land Schleswig-Holstein eine Konzeptionsförderung für die Freien Darstellenden Künste in Höhe von jährlich 20.000 Euro für längstens zwei Jahre.

Was kann gefördert werden?
Gefördert wird eine künstlerische Konzeption im Bereich der Freien Darstellenden Künste, die eine thematische oder ästhetische Verstetigung durch eine längerfristige künstlerische oder inhaltliche Auseinandersetzung in mehreren zusammenhängenden Projekten oder einer Projektreihe verfolgt.

Wer kann gefördert werden?
Es können sowohl Künstlerinnen und Künstler der Freien Darstellenden Künste gefördert werden als auch professionelle freie Theater, die bisher noch keine institutionelle Landesförderung erhalten. Vorausgesetzt wird ein Arbeitsschwerpunkt bzw. Sitz in Schleswig-Holstein.

Es muss zudem ein Nachweis über die professionelle Ausbildung der Künstlerinnen und Künstler bzw. der Theaterleitung erbracht werden. Erforderlich ist ferner ein Nachweis von mindestens zwei Produktionen im Zeitraum der vorausgegangenen vier Jahre und von mindestens zehn Aufführungen in den vergangenen zwei Jahren in Schleswig-Holstein.

Wie muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss eine Konzeption im Bereich der Freien Darstellenden Künste mit den künstlerischen Planungen und Zielen sowie einen ausgeglichenen Kosten- und Finanzierungsplan und den Nachweis über die Erfüllung der formalen Voraussetzungen (professionelle Ausbildung, mindestens zwei Produktionen im Zeitraum der vorausgegangenen vier Jahre und mindestens zehn Aufführungen in den vergangenen zwei Jahren in Schleswig-Holstein) enthalten.

Ihren Antrag senden Sie bitte per E-Mail an christine.dammann@bimi.landsh.de

Bitte fordern Sie unter dieser Mailadresse das Excel-Formular für einen Kosten- und Finanzierungsplan an.

Wann endet die Antragsfrist?
Die Antragsfrist endet jährlich am 15. Januar.

Besteht ein Anspruch auf Förderung meines Antrages?
Über den Antrag entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Empfehlung einer Fachjury nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht.

Kontakt

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Referat III 40
Frau Christine Dammann
Postfach 7124
24171 Kiel
E-Mail: christine.dammann@bimi.landsh.de
Telefon 0431 988-5748


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