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Thema : Kulturförderung

Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein


Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts.

Letzte Aktualisierung: 01.10.2022

Organisation

Aufsichtsführendes Gremium der Kulturstiftung ist der Stiftungsrat, in dem die amtierende Kulturministerin oder der amtierende Kulturminister den Vorsitz führt. Förderentscheidungen, die zugleich Qualitätsentscheidungen sind, trifft der Stiftungsvorstand, in dem die jeweils zuständige Staatssekretärin oder der jeweils zuständige Staatssekretär den Vorsitz führt. Die laufenden Stiftungsgeschäfte werden von der Geschäftsstelle wahrgenommen.

Logo der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein


Stiftungszweck

Die Kulturstiftung hat den Zweck:

  • Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  • Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  • neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern und
  • Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

Förderung

Im Wege der Projektförderung ermöglicht die Kulturstiftung die Realisierung herausragender kultureller Vorhaben von besonderer Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein. Mit einem eigenen Stipendienprogramm unterstützt die Kulturstiftung Kunstschaffende aller Sparten, die am Anfang ihrer künstlerischen Entwicklung stehen und besonderes Potenzial erwarten lassen. In begründeten Einzelfällen können auch Erwerbungen von Kunst- und Kulturgegenständen von besonderem Landesinteresse gefördert werden.

Antragstellung

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge bis zum 1. März und bis zum 1. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.
Bitte beachten Sie vor Antragstellung, dass die Satzung der Kulturstiftung nur eine Förderung von öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen, die im Sinne des Stiftungszwecks tätig sind, zulässt.

Kontakt
Geschäftsstelle der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Christine Dammann
Besucheradresse: Jensendamm 5, 24103 Kiel
Postanschrift: Postfach 7124, 24171 Kiel
Telefon 0431 988-5748
E-Mail: christine.dammann@bimi.landsh.de

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